Wohnturm

Es ist Zeit, einmal auch an dieser Stelle das größte Ärgernis in Fellbach zu würdigen. Der insolvente Investor Warbanoff aus Esslingen hat sich mit dem ehemaligen Oberbürgermeister Chistoph Palm (CDU) zusammengesetzt und die Idee für den Turm geboren. Mittlerweile hat der Rohbau den dritten Besitzer und steht unfertig seit 8 Jahren in der Landschaft. Das Ganze ist 107 Meter hoch und wäre der dritthöchste Wohnturm in Baden-Württemberg, wenn er fertig wäre. Mittlerweile heißt das Ding Schwabenlandturm, benannt nach der Schwabenlandhalle, die auch in Fellbach steht, allerdings keine negativen Schlagzeilen verursacht. Nun gut, wenn mensch erzählt, er wäre aus Fellbach, fällt den Leuten als Erstes der Wohnturm ein. Und das Gebäude abzutragen würde wohl auch eine Million Euro kosten. Wer soll das finanzieren? Die Stadt jedenfalls nicht.

Waldschlößle

Bald wird das Ausflugslokal am Kappelberg mit einer phantastischen Aussicht tief ins Remstal wiedereröffnet. Das Gebäude lag mehrere Jahre brach und wurde nicht genutzt. Eigentümer war die evangelische Kirche, die das Objekt vor zwei Jahren an die Stadt Fellbach bzw an die feel GmbH verkauft hatte. Zu feel gehören die Schwabenlandhalle, die Alte Kelter, die Schmidener Festhalle und nun auch das Waldschlößle. Das Gebäude beinhaltet zwei Säale, in die 200 Menschen reinpassen, gut geeignet für private Feiern und Hochzeiten. So war es auch vor dem Leerstand. Hier veranstaltete die evangelische Kirche immer das legendäre Waldheim, eine Erholung für Kinder in den Sommerferien (gleichzeitig ist auch das Waldheim der AWO am Naturfreundehaus). Im Erdgeschoß gibt es eine Gastronomie von einem jungen Päarchen mit Hochgenuß und Außenbereich und deutsch-schwäbischer Küche und natürlich Fellbacher Wein. Dazu gehört auch der Waldkindergarten, der vom evangelischen Verein getragen wird.

Stadtklima

Fellbach, 25. November 2021 Antrag DER LINKEN 1/2021
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Stadt Fellbach richtet 3 (drei) Stadterneuerungsgebiete ein und beantragt zu dem städtebaulichen Verfahren fußend auf der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt und den darauf beruhenden Prozessen Mittel des Bundes gem. Art. 104 b GG, §§ 136 ff, 164 a BauGB.
2. Diese 3 Gebiete innerhalb der Stadt Fellbach, weil stadtklimatisch
sanierungsbedürftig, sind der Bereich
Stuttgarter Strasse/Höhenstraße/Esslinger Straße und der Bereich
Stuttgarter/Schorndorfer Straße/Bühlstraße sowie das Gebiet um die Ringstraße.
3. Jegliche Versiegelung der überaus wertvollen Lössböden in Fellbach muss ab sofort verhindert werden. Der Schutz des wertvollsten Ackerbodens Deutschlands hat absoluten Vorrang vor jeglicher Gewerbeansiedlung oder Wohnungsbau.
4. Diese finden nur noch auf bereits versiegelter Fläche statt, sofern nicht aus städteklimatischer Sicht eine Entsiegelung erfolgen muß.

Begründung
Die Klimakatastrophe schreitet unaufhaltsam voran. Es ist endlich Zeit umzusteuern und die vorhandenen Instrumente auch zweckgerichtet einzusetzen. Liebgewordene Gewohnheiten müssen in Frage gestellt
und im Zweifel ersetzt werden, um die Lebensqualität zu erhöhen bzw. auch in 20 Jahren noch zu erhalten.
Die 3 unter Punkt 2 aufgeführten Gebiete sind dringend sanierungsbedürftig.
Wichtig ist der Erhalt von Klimaschutzflächen, die Anpassung der Baukörperstellungen bei Neubauten, damit nicht die Frischluftzufuhr be- und verhindert wird. Unverzichtbar ist die Begrünung und die Verschattung von Straßen und Plätzen und Entsiegelungsmaßnahmen, sowie die Dach- und Fassadenbegrünung, der Bau von Zisternen und die Pflanzung von Bäumen, insbesondere nicht heimischer Arten, die besser mit dem veränderten Stadtklima zurecht kommen.
Weiter sind in den neu entstehenden Grüngebieten und an Straßen und Plätzen auch genügend Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen und Trinkwasserbrunnen zu bohren. Als Beispiel dafür kann die Stadt Zürich dienen, wo an jeder Grünfläche und an vielen Plätzen und Straßen in der Innenstadt Trinkwasserbrunnen errichtet wurden.

Antwort aus dem Rathaus:

Nach der avisierten kurzfristigen Beendigung der Sanierungsgebiete Eisenbahnstraße und Schmerstraße/Weimerstraße hat die Stadt Fellbach derzeit mit der Vorderen Straße noch ein aktives Sanierungsgebiet, das für Städtebauförderung zur Verfügung steht.
Im Zuge des Fellbacher IBA-Projekts ist mit dem Fördermittelgeber besprochen worden, dass die Beantragung eines zweiten Sanierungsgebiets im IBA-Gebiet (zwischen Stuttgarter Straße, Höhenstraße und Esslinger Straße) gute Chancen auf Bewilligung habe, auch wenn das tatsächliche Umfassungsgebiet deutlich kleiner als das IBA-Gebiet sein wird. Das Thema stadtklimatische Sanierungsbedürftigkeit wird auch im gesamten IBA-Projekt aufgegriffen und unabhängig von der Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten aktiv bearbeitet.
Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung derzeit, ob sich für den Stadtteil Oeffingen die Beantragung eines Sanierungsgebietes lohnen könnte.
Die Beantragung von Städtebauförderungsmittel für weitere Gebiete ist aus mehreren Gründen kritisch zu sehen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Fördermittelgeber mehr als drei Gebiete gleichzeitig in einer Kommune wie Fellbach anerkennen wird.

Anders als die überwiegende Zahl der Kommunen im urbanen Verdichtungsraum hat Fellbach sich in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich auf die Nachverdichtung des Innenbereichs konzentriert und entsprechende Potenziale sukzessive ausgeschöpft, um den wertvollen Außenbereich trotz immer größer werdenden Drucks zu schützen. Eine mögliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ist derzeit allenfalls in geringem Umfang absehbar und ausschließlich dort, wo die
verfügbaren Bestandsflächen trotz aller Bemühungen (Bsp.: geplanter Neubau Kinderhaus Pfiffikus auf einer bereits versiegelten Fläche) keine andere Wahl lassen. Eine Versiegelung von Flächen gänzlich auszuschließen, dürfte aber zu weitgehend sein; es wird empfohlen, hiervon abzusehen.


Mietendeckel

Seit letztem Jahr galt in Berlin ein Gesetz, dass in der Öffentlichkeit unter dem Namen Mietendeckel bekannt war. Der Mietendeckel hat drei Dinge gemacht: Er hat Mieterhöhungen für eine begrenzte Zeit unterbunden, er hat für Wohnungen unterschiedlicher Größen, Baujahre und Ausstattungsmerkmale Mietobergrenzen festgelegt und er hat, drittens, Mieten die über diese Mietobergrenzen hinausgingen abgesenkt. 1,5 Millionen Mieter*innenhaushalte im Bundesland Berlin profitierten von diesem Gesetz. Bei über 300.000 Haushalten wurde die Miete durch eine Mietabsenkung billiger.

Getreu ihrem Auftrag als Interessensvertreter*innen des Immobilienkapitals hatten die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP eine sogenannte „Normenkontrollklage“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das heißt sie wollten vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Gesetz zum Mietendeckel nicht vielleicht für verfassungswidrig erklärt werden könnte.

Diesen Wunsch ging für CDU und FDP und die Immobilienwirtschaft in Erfüllung: heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig (1). Und zwar mit der Begründung, dass der Schutz von Mieterinnen schon durch den Bund bzw. Bundesgesetze abschließend geregelt sein soll, und zwar durch die Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Mieterhöhungen und zur Mietpreisbremse (die, wie wir wissen, offensichtlich nicht in der Lage waren Mieterinnen in Deutschland vor steigender Belastung durch die Miete zu schützen). Und wenn der Bund etwas geregelt hat, dann kann das Land dazu keine anderslautenden Gesetze mehr machen. So zusammengefasst, das Karlsruher Urteil…

Zweierlei ist bei der Karlsruher Entscheidung auffällig: Es erscheint dem normalen Menschen zumindest als Auslegungssache, ob die Bundesgesetze wirklich denselben Gegenstand „abschließend“ regeln sollen, den auch der Berliner Mietendeckel geregelt hat, nämlich – so der Wortlaut des Verfassungsgerichts – „den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Mieten.” Welches Bundesgesetz regelt bisher bitte, dass es verbindliche Mietobergrenzen gibt und dass bei deren Überschreitung die Mieten abgesenkt werden müssen…? Dass es dieses bisher nicht gibt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung selbst, denn der Mietendeckel „verengt die durch die bundesrechtlichen Regelungen belassenen Spielräume der Parteien des Mietvertrags und führt ein paralleles Mietpreisrecht auf Landesebene mit statischen und marktunabhängigen Festlegungen ein“.

Zweitens aber bleibt zu sagen: Wenn also die Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten nicht bei den Ländern liegt, dann muss sie also beim Bund liegen. Und daraus ergibt sich, dass wir eine Regulierung der Mieten, das Festsetzen von Mietobergrenzen, das Absenken von zu hohen Mieten bundesweit, durch Bundesgesetze ermöglichen und durchsetzt werden muss.

DIE LINKE arbeitet daran mit, dass dieser Sieg der Immobilienwirtschaft zum Pyrrhussieg wird: in Berlin sammeln gerade unzählige Aktive der Kampagne Deutsche Wohnen & Co. enteignen Unterschriften für einen Volksentscheid am 26. September in Berlin zur Enteignung großer Immobilienkonzerne im Land Berlin. Wenn sich die Immobilienwirtschaft jeglicher Regulierung erfolgreich entzieht, müssen große Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden.

Fellbacher Wohnen: Im Lärmschutzwall oder am B14-Auspuff ?

(bki) Angesichts der bekannten Wohnungsnot redet die fellbacher Stadtverwaltung jetzt bei jedem Bauprojekt großspurig von einer “Wohnbauoffensive”. Ihre konkreten Pläne lassen aber erkennen, dass damit das übliche “weiter so” gemeint ist. Die eigens 2017 ausgegründete WDF-Gesellschaft hat zwar fünf Millionen Euro für Wohnungsprojekte in die Wiege gelegt bekommen, aber bisher nur zwei Gebäude-Sanierungen hinbekommen – eher Übungsprojekte.

Über die aktuellen fellbacher Wohnbauprojekte konnte aber selbst die Fellbacher Zeitung* nur den Kopf schütteln: Nachdem bereits das ehemalige Schwimmbad-Areal am Westportal des B 14 – Tunnels als Wohnbaugebiet beplant wurde, sollen jetzt sogar die Baulücken im Gebiet “Hasentanz” direkt am B 14 – Tunnel-Ostportal mit Wohnungen geschlossen werden.

Die Belastungssituation am Westende des B14-Tunnels hat man uns bisher vorenthalten. Es war immer zu befürchten, dass Abgase und Lärm von der B 14 hier eine Wohnbebauung beeinträchtigen oder ausschließen. Der Tunnelmund liegt nämlich ziemlich nah und genau in Hauptwindrichtung. Soll das Lärmproblem mit  einem bewohnten Lärmschutzwall um das Wohngebiet gelöst werden? Und wo kommt die gesunde Atemluft für die künftigen Bewohner/innen her?

Diese Probleme sind jetzt in der Gemeinderat-Beschlussvorlage für das Gebiet “Hasentanz” klar bescheinigt: Lärm- und Stickoxid-Werte sind dort deutlich über den vorgeschriebenen Grenzwerten. Wie kommt die Stadtverwaltung auf die Idee, hier eine Wohnbebauung vorzusehen? Ist der neue Bebauungsplan eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme für Verwaltungsjuristen? Möchte die Oberbürgermeisterin vom grünen Ortsrand in Öffingen an den B 14 – “Strand” im Süden umziehen? Bemerkenswert auch, was den konservativen Stadträten im Bauausschuss so durch den Kopf ging statt der Gesundheit der geplanten Bewohner (siehe Zeitungsbericht). Zynismus pur.

Abhilfe beim Leerstand von Wohnungen

Haushaltsantrag Nummer 2/2019
Ich beantrage:
Bei der WDF (Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach) wird eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich um leerstehende Wohnungen kümmert und sich intensiv um deren Besitzer*innen bemüht.
Meine Begründung:
Die Wohnbauoffensive allein löst die Wohnungsnot nicht. Beim Bau neuer Wohnungen werden wertvolle Flächen versiegelt und die Zahl der Sozialwohnungen in der Stadt ist nach wie vor zu niedrig, abgesehen von der geringen Zahl bezahlbarer Wohnungen. Viele Wohnungen stehen aus unterschiedlichen Gründen leer, was nicht sein darf. Die neue Stelle, sei es eine Psycholog*in oder Jurist*in, kann hier Abhilfe schaffen.
Antwort aus dem Rathaus:
Mit der Übertragung der städtischen Wohnungen zum Beteiligungsunternehmen WDF haben Gemeinderat und Verwaltung die Verantwortung für diese Thematik der Geschäftsführung des Unternehmens zugeordnet, die die entsprechenden Fragen im Aufsichtsrat abstimmt. Die Verwaltung wird den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die WDF-Geschäftsführung verweisen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine Erfassung leerstehender Wohnungen durch Kommunalverwaltungen oder kommunale Unternehmen nicht nur rechtlich umstritten, sondern aufgrund der damit zwangsläufig verbundenen negativen Begleitumstände nicht zu empfehlen ist. Zur Erzielung nachhaltiger Erfolge ist vielmehr auf das freiwillige und persönliche Interesse von Gebäudeeigentümern / Vermietern zu setzen. In diesem Sinne hat sich die WDF in Fellbach bereits mit einer Postkartenaktion als potenzielle Wohnungsvermittlerin ins Spiel gebracht. Über diese Aktion kann Vertrauen aufgebaut und Wohnraum wieder aktiviert werden. Eine Wiederholung dieser Aktion ist vorgesehen; die vorhandenen Personalkapazitäten reichen hierfür aus.