Bundestagswahl

Es gibt einiges von unserer Kreismitgliederversammlung am Sonntag, 25. April 2021 im Schwanen in Waiblingen zu berichten. Vorab: Luigi Pantisano (41) ist unser frisch gewählter Bundestagskandidat für den Wahlkreis Waiblingen. Er bekam alle Stimmen der anwesenden Genoss*innen. Vor dieser Wahl hat Luigi eine Bewerbungsrede gehalten, Auszüge daraus unten.  

Bei der Gelegenheit wurden auch die 6 Delegierten für den Listenparteitag am 9. Mai in Leinfelden-Echterdingen gewählt. Sie bestimmen an diesem Tag mit, wer in den Bundestag kommt und wer nicht. Im alten Bundestag ist DIE LINKE mit 6 Abgeordneten aus Baden-Württemberg vertreten. Am 26. September bestimmen dann die Wähler*innen, wieviele es im neuen Bundestag werden entsprechend der Prozente.  

Nun zu Luigis Rede: er zählte als wichtigste Vorhaben das Erreichen der Klimaziele, einen ökologischen und sozialen Wandel der Wirtschaft, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine solidarische Antwort auf die Corona-Krise auf. Schon als Jugendlicher hat er sich für die Agenda vom Rio-Gipfel 1992 engesetzt. Hier entstand das Motto “global denken-lokal handeln”. Zuletzt dann der Einsatz gegen Stuttgart 21. Er hat die Auklärungskampagne “bunt statt braun” ins Leben gerufen, nachdem er den Schwanen gerettet hat. Seit 2016 ist er Stadtrat in Stuttgart und arbeitet im Büro von Bernd Riexinger. Und bei den letzten Oberbürgermeisterwahlen in Konstanz hat er mit 45% um vier Prozente Abstand zum alten OB verloren. Er setzt sich ein gegen den Verkauf von öffentlichem Boden und Wohnraum und für die Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen. Und auch der bundesweite Mietendeckel gehört im neuen Bundestag umgesetzt. Luigi ist gegen Rassismus und Diskriminierung und stellt die Partei unmißverständlich an die Seite der Minderheiten.

Mietendeckel

Seit letztem Jahr galt in Berlin ein Gesetz, dass in der Öffentlichkeit unter dem Namen Mietendeckel bekannt war. Der Mietendeckel hat drei Dinge gemacht: Er hat Mieterhöhungen für eine begrenzte Zeit unterbunden, er hat für Wohnungen unterschiedlicher Größen, Baujahre und Ausstattungsmerkmale Mietobergrenzen festgelegt und er hat, drittens, Mieten die über diese Mietobergrenzen hinausgingen abgesenkt. 1,5 Millionen Mieter*innenhaushalte im Bundesland Berlin profitierten von diesem Gesetz. Bei über 300.000 Haushalten wurde die Miete durch eine Mietabsenkung billiger.

Getreu ihrem Auftrag als Interessensvertreter*innen des Immobilienkapitals hatten die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP eine sogenannte „Normenkontrollklage“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das heißt sie wollten vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Gesetz zum Mietendeckel nicht vielleicht für verfassungswidrig erklärt werden könnte.

Diesen Wunsch ging für CDU und FDP und die Immobilienwirtschaft in Erfüllung: heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig (1). Und zwar mit der Begründung, dass der Schutz von Mieterinnen schon durch den Bund bzw. Bundesgesetze abschließend geregelt sein soll, und zwar durch die Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Mieterhöhungen und zur Mietpreisbremse (die, wie wir wissen, offensichtlich nicht in der Lage waren Mieterinnen in Deutschland vor steigender Belastung durch die Miete zu schützen). Und wenn der Bund etwas geregelt hat, dann kann das Land dazu keine anderslautenden Gesetze mehr machen. So zusammengefasst, das Karlsruher Urteil…

Zweierlei ist bei der Karlsruher Entscheidung auffällig: Es erscheint dem normalen Menschen zumindest als Auslegungssache, ob die Bundesgesetze wirklich denselben Gegenstand „abschließend“ regeln sollen, den auch der Berliner Mietendeckel geregelt hat, nämlich – so der Wortlaut des Verfassungsgerichts – „den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Mieten.” Welches Bundesgesetz regelt bisher bitte, dass es verbindliche Mietobergrenzen gibt und dass bei deren Überschreitung die Mieten abgesenkt werden müssen…? Dass es dieses bisher nicht gibt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung selbst, denn der Mietendeckel „verengt die durch die bundesrechtlichen Regelungen belassenen Spielräume der Parteien des Mietvertrags und führt ein paralleles Mietpreisrecht auf Landesebene mit statischen und marktunabhängigen Festlegungen ein“.

Zweitens aber bleibt zu sagen: Wenn also die Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten nicht bei den Ländern liegt, dann muss sie also beim Bund liegen. Und daraus ergibt sich, dass wir eine Regulierung der Mieten, das Festsetzen von Mietobergrenzen, das Absenken von zu hohen Mieten bundesweit, durch Bundesgesetze ermöglichen und durchsetzt werden muss.

DIE LINKE arbeitet daran mit, dass dieser Sieg der Immobilienwirtschaft zum Pyrrhussieg wird: in Berlin sammeln gerade unzählige Aktive der Kampagne Deutsche Wohnen & Co. enteignen Unterschriften für einen Volksentscheid am 26. September in Berlin zur Enteignung großer Immobilienkonzerne im Land Berlin. Wenn sich die Immobilienwirtschaft jeglicher Regulierung erfolgreich entzieht, müssen große Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden.