Antrag DER LINKEN 3/2021 Fellbach, 25. November 2021
Ich beantrage folgende Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung
von Ge- und Verboten im ruhenden und fließenden Verkehr:
1. in allen Tempo 30 Zonen unangekündigte Geschwindigkeitskontrollen in
regelmäßigen Abständen, die sich nach der Zahl Verstöße der Vorkontrollen
richten, insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten.
2. in allen Straßen regelmäßige und häufige bis hin zu täglichen Kontrollen der ruhenden Verkehrs bezüglich Parkzeitüberschreitungen und unerlaubtem Abstellen von Fahrzeugen (z.B. Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht, Anhängern), insbesondere vor Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen, besonders auch das unzulässige und gefährliche Parken innerhalb von 5 m von den Schnittkanten der Fahrbahnen an Kreuzungen, § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 3a STVO und das Parken mit Behinderung.
3. in Bereichen vor Schulen, insbesondere vor Grundschulen, die Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, d.h. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in Bereichen vor Schulen, beispielhaft, weil besonders kritisch hier genannt, die Maicklerstraße, die Aufstellung von Lichtzeichenanlagen, die bei zu schneller Annäherung auf rot umschalten und gleichzeitig Rotlichtverstöße blitzt.
4. die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
In Fellbach sind mehrere Tempo-30-Zonen eingerichtet. Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer*innen an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung. Außerdem sind die Straßen z.T. in einem desolaten Zustand: Reste von Schwellen, Schlaglöcher, schlecht geflickte Fahrbahndecken usw. Zudem werden auch schmale Straßen beidseitig beparkt, und sind in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Solche Straßenzustände sind insbesondere für Fahrradfahrer*innen eine große und durchaus vermeidbare Gefahrenquelle. Es entstehen andauernd gefährliche Lagen. Zum einen können 2 Fahrzeuge kaum aneinander vorbeifahren, ebenso Busse und Fahrradfahrer.
Umso wichtiger ist die ständige bis häufige Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verstößen, um wenigstens einige Gefahrenpunkte zu minimieren. Der neue Bußgeldkatalog beschert, entsprechende Kontrollen vorausgesetzt, der Stadt die Mittel, um die Gefährder*innen und die gegen die Straßenvekehrsgesetze Verstoßenden zu finden und mit Bußgeldern zu belegen, was sicher erzieherische Wirkung entfalten wird. Gleichzeitig füllt es das Stadtsäckel, was alle Bürger*innen (mehr oder weniger) freuen wird.
Aber am Allerwichtigsten ist der Zuwachs an Sicherheit.
Antwort aus dem Rathaus:
Das Amt für öffentliche Ordnung überwacht die Einhaltung der Regelungen der StVO im gesamten Stadtgebiet. Zur Kontrolle des fließenden Verkehrs wird ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei die Straßenzüge rund um die Fellbacher Kindergärten und Schulen. Im Mai 2021 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2022 die Bereitstellung von Mitteln im Umfang von gut 460.000 EUR für die Anschaffung von zwei stationären und einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage beschlossen. Damit kann die Kontrolldichte in den nächsten Jahren weiter erhöht werden. Festgestellte Unfallschwerpunkte oder Gefahrenstellen werden in hoher Regelmäßigkeit durch die städtische Verkehrssicherheitskommission begutachtet, in der die Straßenverkehrsbehörde sowie Fachleute des Polizeipräsidiums Aalen vertreten sind. Die Verwaltung wird über die Entwicklung von Unfallschwerpunkten und ausgewählte Fragen der Verkehrssicherheit auch künftig regelmäßig im Bau- und Verkehrsausschuß berichten.