Fellbach, 25. November 2021 Antrag DER LINKEN 1/2021
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Stadt Fellbach richtet 3 (drei) Stadterneuerungsgebiete ein und beantragt zu dem städtebaulichen Verfahren fußend auf der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt und den darauf beruhenden Prozessen Mittel des Bundes gem. Art. 104 b GG, §§ 136 ff, 164 a BauGB.
2. Diese 3 Gebiete innerhalb der Stadt Fellbach, weil stadtklimatisch
sanierungsbedürftig, sind der Bereich
Stuttgarter Strasse/Höhenstraße/Esslinger Straße und der Bereich
Stuttgarter/Schorndorfer Straße/Bühlstraße sowie das Gebiet um die Ringstraße.
3. Jegliche Versiegelung der überaus wertvollen Lössböden in Fellbach muss ab sofort verhindert werden. Der Schutz des wertvollsten Ackerbodens Deutschlands hat absoluten Vorrang vor jeglicher Gewerbeansiedlung oder Wohnungsbau.
4. Diese finden nur noch auf bereits versiegelter Fläche statt, sofern nicht aus städteklimatischer Sicht eine Entsiegelung erfolgen muß.
Begründung
Die Klimakatastrophe schreitet unaufhaltsam voran. Es ist endlich Zeit umzusteuern und die vorhandenen Instrumente auch zweckgerichtet einzusetzen. Liebgewordene Gewohnheiten müssen in Frage gestellt
und im Zweifel ersetzt werden, um die Lebensqualität zu erhöhen bzw. auch in 20 Jahren noch zu erhalten.
Die 3 unter Punkt 2 aufgeführten Gebiete sind dringend sanierungsbedürftig.
Wichtig ist der Erhalt von Klimaschutzflächen, die Anpassung der Baukörperstellungen bei Neubauten, damit nicht die Frischluftzufuhr be- und verhindert wird. Unverzichtbar ist die Begrünung und die Verschattung von Straßen und Plätzen und Entsiegelungsmaßnahmen, sowie die Dach- und Fassadenbegrünung, der Bau von Zisternen und die Pflanzung von Bäumen, insbesondere nicht heimischer Arten, die besser mit dem veränderten Stadtklima zurecht kommen.
Weiter sind in den neu entstehenden Grüngebieten und an Straßen und Plätzen auch genügend Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen und Trinkwasserbrunnen zu bohren. Als Beispiel dafür kann die Stadt Zürich dienen, wo an jeder Grünfläche und an vielen Plätzen und Straßen in der Innenstadt Trinkwasserbrunnen errichtet wurden.
Antwort aus dem Rathaus:
Nach der avisierten kurzfristigen Beendigung der Sanierungsgebiete Eisenbahnstraße und Schmerstraße/Weimerstraße hat die Stadt Fellbach derzeit mit der Vorderen Straße noch ein aktives Sanierungsgebiet, das für Städtebauförderung zur Verfügung steht.
Im Zuge des Fellbacher IBA-Projekts ist mit dem Fördermittelgeber besprochen worden, dass die Beantragung eines zweiten Sanierungsgebiets im IBA-Gebiet (zwischen Stuttgarter Straße, Höhenstraße und Esslinger Straße) gute Chancen auf Bewilligung habe, auch wenn das tatsächliche Umfassungsgebiet deutlich kleiner als das IBA-Gebiet sein wird. Das Thema stadtklimatische Sanierungsbedürftigkeit wird auch im gesamten IBA-Projekt aufgegriffen und unabhängig von der Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten aktiv bearbeitet.
Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung derzeit, ob sich für den Stadtteil Oeffingen die Beantragung eines Sanierungsgebietes lohnen könnte.
Die Beantragung von Städtebauförderungsmittel für weitere Gebiete ist aus mehreren Gründen kritisch zu sehen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Fördermittelgeber mehr als drei Gebiete gleichzeitig in einer Kommune wie Fellbach anerkennen wird.
Anders als die überwiegende Zahl der Kommunen im urbanen Verdichtungsraum hat Fellbach sich in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich auf die Nachverdichtung des Innenbereichs konzentriert und entsprechende Potenziale sukzessive ausgeschöpft, um den wertvollen Außenbereich trotz immer größer werdenden Drucks zu schützen. Eine mögliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ist derzeit allenfalls in geringem Umfang absehbar und ausschließlich dort, wo die
verfügbaren Bestandsflächen trotz aller Bemühungen (Bsp.: geplanter Neubau Kinderhaus Pfiffikus auf einer bereits versiegelten Fläche) keine andere Wahl lassen. Eine Versiegelung von Flächen gänzlich auszuschließen, dürfte aber zu weitgehend sein; es wird empfohlen, hiervon abzusehen.