Atomwaffenfreies Fellbach

Antrag 3/2020

Fellbach gegen Atomwaffen

Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.

Begründung

Mittlerweile ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen mit der Unterschrift des 50. Staates Honduras ratifiziert und tritt am 22.1.2021 weltweit in Kraft. Damit ist ein weiteres Ziel der Friedensnobelpreisträger*innen von 2017 ICAN erfüllt. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN plädiert auch dafür, die letzten deutschen Atomwaffen auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel abzuziehen und durch die Vereinigten Staaten zu eliminieren. Wir alle erinnern uns sowohl an die Bilder aus Hiroshima und Nagasaki sowie an die Stationierung von Atomwaffen vor unserer Haustür. Indem sich Fellbach dem ICAN-Städteappel als atomwaffenfreie Zone anschließt, setzt es hier ein klares Zeichen.

Antwort aus dem Rathaus:

Aufwachsen und leben in einem gewalt-und waffenfreien Umfeld darf kein Privileg sein!1945 legten Atombomben zwei japanische Städte in Schutt und Asche. Die Auswirkungen und die langfristigen Nachwirkungen haben die betroffene Region und letztlich die ganze Welt für Jahrzehnte gezeichnet. Im Kalten Krieg rüsteten zahlreiche Staaten ihre Waffenarsenale mit Atomsprengköpfen auf. Ungeachtet der furchtbaren Folgen streben auch heute noch Staaten oder nichtstaatliche Gruppen nach dem Besitz solcher Waffen. Die Schrecken, die diese Waffen verbreiten, sind daher noch nicht gebannt. Vor diesem Hintergrund setzt sich ICAN seit 2007 für ein Verbot von Atomwaffen ein. Die Stadt Fellbach hat sich immer klar zu einer integrativen, partizipativen Stadtgesellschaft bekannt, deren Fokus deutlich auf einem gewaltfreien Miteinander liegt. Hierbei stehen die Menschen und die Projekte im Vordergrund, die diese Intention befördern. Der Überzeugung folgend, die Ziele in konkrete Handlungen umzusetzen, hat die Verwaltung daher auf die Unterschrift des Städteappells verzichtet. Sollte die Mehrheit des Gemeinderates dies anders sehen, kann dem Antrag gerne gefolgt werden. Dafür würde die Verwaltung das Thema ggf. im zweiten Quartal 2021 auf die Tagesordnung der Gremien setzen.

 

Klimakatastrophe

Antrag 2/2020

Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:

1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass eine strategische Steuerung für die Klimapolitik als Referat bei der Oberbürgermeisterin anzusiedeln ist.
2. Fellbach wird bis zum Jahr 2035 klimapositive Stadt.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in einem wissenschaftlichen Gutachten den Weg der Umsetzung eines klimapolitischen Fellbachs bis zum Jahre 2035 aufzuzeigen.
4. Als Sofort-Massnahmen beschliesst der Gemeinderat
4.1 die Erarbeitung einer umfassenden Radwegekonzeption noch im Jahre 2021
mit ersten Umsetzungsmassnahmen;
4.2 Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten der Stadt Fellbach in geeigneter Weise;
4.3 Gebührenfreier Bus- und Bahnverkehr innerhalb der Stadtgrenzen Fellbachs;
4.4 Einrichtung einer Pförtnerampel an der Remstalstrasse Ortseingang Schmiden zur Entlastung der Ortsmitte Schmiden;
4.5 Solarzellen (Photovoltaik)-Anlagen auf allen städtischen Immobilien;
4.6 Aufstockung der Stellen der Energieberater bei den Stadtwerken Fellbach zur Beratung für Gewerbe und Privat;
4.7 klimagerechte Ertüchtigung der Spielplätze durch Beschattung, Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten und Anpassung der Spielgeräte an die höheren Temperaturen (z.B. Rutschen beschatten, oder Metalle durch anderes Material ersetzen).

Begründung:

Die Klimakatastrophe ist schon längst Realität. Viel zu lange wurde dies geleugnet. Es ist höchste Zeit umzusteuern und echte Schritte, die dem Rechnung tragen sind überfällig. Hitzesommer wie die vergangenen sind für ältere Menschen und Kinder gefährlich. Deshalb muss hier sofort gehandelt werden.
Fellbach ging durch die Initiative „Staffel 25“ schon die ersten Schritte in die richtige Richtung, jedoch war dies nicht ausreichend, da es nicht schnell genug zu positiven Veränderungen kam.

Um keine Zeit zu verlieren, sind die unter Punkt 4 aufgeführten Massnahmen sofort umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Um den Herausforderungen jedoch in allen Punkten gerecht zu werden, bedarf es konkreter wissenschaftlicher Hilfe und Begleitung in Form des unter Punkt 3 geforderten Gutachtens.

Antwort aus dem Rathaus:

Zu 1. (Einrichtung einer strategischen Steuerung für die Klimapolitik) Die Einrichtung eines Referats „strategische Steuerung für die Klimapolitik“ bei der Oberbürgermeisterin ist nicht notwendig, weil diese Aufgaben an anderer Stelle der Verwaltung inhaltlich richtig verortet sind.
Zu 2.(Klimapositive Stadt) Auch wenn die Stadtverwaltung die inhaltliche Zielsetzung einer klimapositiven Stadt begrüßt und unterstützt, wird eine Ausrichtung darauf zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar erachtet, zumal auch kein Haushaltsansatz dafür vorgeschlagen wurde. Mit der anstehenden Kommunalen Wärmeplanung wird in der nächsten Zeit ein wesentlicher Teil der Grundlagen erarbeitet werden, den das nun geforderte wissenschaftliche Gutachten ebenfalls benötigen würde. Daher sollte das Thema erst nach Vorlage der Datengrundlagen aus der Kommunalen Wärmeplanung und nach Konkretisierung möglicher Kosten für ein solches Gutachten aufgerufen, diskutiert und ggf. beschlossen werden. Unabhängig davon ist die Zielsetzung einer klimapositiven Stadt an sich intensiv zu diskutieren, da das faktisch bedeutet, dass die Stadt Fellbach insgesamt (d.h. in allen Bereichen) nicht nur klimaneutral ist (2012 wurde beispielsweise das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung ausgerufen, dessen Erreichung dann sogar ein Jahr früher gefeiert werden konnte), sondern darüber hinaus ein signifikantes Plus in Sachen Klimaschutz erzeugt (d.h. Klimaschutzdefizite anderer Kommunen ausgleichen kann). Zur Grundsatzfrage rund um die strategische und organisatorische Aufstellung des Themas Klimaschutz in Fellbach wird auf die Antwort zu 13.2.2 verwiesen.
Zu 4. (Sofortmaßnahmen) 4.1.Die Erarbeitung der  Radnetzkonzeption wird 2021 durchgeführt; kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und Radverkehrskonzepte für laufende Straßenraumumgestaltungen werden aber auch schon wie bisher parallel dazu umgesetzt.
4.2. Eine Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten hält die Stadtverwaltung für nicht praktikabel. Eine zeitliche Aufstockung der bereits vorhandenen Stelle wäre nur möglich, wenn die derzeitige Fahrradbeauftragte ihre eigene Arbeitskapazität erhöht; dies ist bislang nicht möglich. Die Wiederbesetzung der offenen Verkehrsplanerstelle soll im Frühjahr 2021 erfolgen, womit im Vergleich zu heute ebenfalls deutlich mehr Kapazität im Themenbereich Mobilität faktisch geschaffen wird. Auch im Vergleich zu anderen Kommunen ist Fellbach gut aufgestellt, da viele fahrradbezogene Themen in Kooperation mit weiteren Ämtern (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Hauptamt, Amt für Wirtschaftsförderung) und v.a. unter Zuhilfenahme von externen Büros bearbeitet werden können. In anderen Kommunen sind vergleichbare Radverkehrsbeauftragtenstellen deutlich schlechter ausgestattet: Entweder verfügen sie über kein eigenes Budget für externe Unterstützung und/oder sie müssen ihre Projekte überwiegend eigenständig abwickeln.
4.3.Fellbach gehört dem Rems-Murr-Kreis und damit einem der „Verbundlandkreise“ im Verkehrsverbund Stuttgart an, in dessen Gebiet die ÖPNV-Gebühreneinheitlich geregelt sind. Änderungen der ÖPNV-Gebühren werden von den Organen des VVS beschlossen; das Abstimmungsverhalten des Rems-Murr-Kreises wird hierbei durch Beschlüsse des Kreistags legitimiert. Aufgrund nicht vorhandener Zuständigkeiten besteht keine Möglichkeit zur individuellen Änderung der ÖPNV-Gebühren für das Fellbacher Stadtgebiet.
4.4. Die am Ortseingang Schmiden bereits vorhandene Lichtsignalanlage wird derzeit schon zur anlassbezogenen Pförtnerung des Verkehrs genutzt. Für eine durchgängige Nutzung der Lichtsignalanlage müsste sich separat mit dem Rems-Murr-Kreis abgestimmt werden. Die Kreuzungspunkte an den Ortseingängen sind derzeit Gegenstand einer vertieften verkehrsplanerischen Prüfung, darunter auch die Situation am Ortseingang Schmiden (Remstalstraße). Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die politischen Gremien damit befasst. Im Nachgang kann dann entschieden werden, wie mit der Lichtsignalanlage am Ortseingang Schmiden weiter umgegangen werden soll.
4.5. Eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten ist grundsätzlich nur dort umsetzbar, wo die Stadt im Eigentum der jeweiligen Grundstücksflächen ist oder private Eigentümer neues Planungsrecht benötigen. Darüber hinaus sind die tatsächlichen Abhängigkeiten mit einer möglichen ebenfalls gewünschten Dachbegrünung zu beachten. Für neue Baugebiete (wie bspw. das Freibad-Areal) erarbeiten die Stadtwerke Fellbach und die Stadtverwaltung integrierte Energiekonzepte, um das Zusammenspiel unterschiedlicher Energieträger auch unter ökologischen Gesichtspunkten zu optimieren. Mit der gesetzlich vorgegebenen Kommunalen Wärmeplanung wird sich auch diesem Thema im ersten Schritt genähert. Die Diskussion über eine Solarpflicht sollte daher erst auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse und nach Klarheitüber die strategische und organisatorische Ausrichtung des Themas Klimaschutz in Fellbach erfolgen.
4.6 Aus der bisherigen Tätigkeit der Energieberater lässt sich derzeit kein zusätzlicher Beratungsbedarf erkennen. Falls sich der Beratungsbedarf im Laufe des Jahres 2021 deutlich erhöhen sollte (ggf. durch das Ende der Corona-Beschränkungen), würde die Stadtverwaltung diese Thematik wieder aufgreifen und den politischen Gremien zur Diskussion und ggf. zum Beschuss vorlegen. Eine Beratung von Gewerbebetrieben findet derzeit nicht statt.
4.7. Bei der Sanierung bestehender Spielplätze bzw. beim Neubau von Spielplätzen werden bei der Planung Bestandsbäume erhalten oder Bäume neu eingeplant um die Spielbereiche zu beschatten. In Kindergärten werden zudem Sonnensegel und Sonnenschirme für die Beschattung der Spielanlagen eingeplant. Diese Möglichkeiten können jedoch wegen Vandalismus in öffentlich zugängigen Anlagen nicht vorgesehen werden. Die Rutschen werden nach Möglichkeit Richtung Norden ausgerichtet um die Erwärmung abzumildern. Bei Anlagen für Kleinkinder können Kunststoffrutschen,die sich nicht so stark erwärmen,eingesetzt werden. Dieses Material ist jedoch für höhere Rutschen nicht geeignet. Hierzu werden Metallrutschen eingesetzt, die sich zwar etwas stärker aufheizen wie Kunststoffrutschen, jedoch wesentlich langlebiger und stabiler sind. Sitzgelegenheiten werden auf jedem Spielplatz in ausreichender Menge angeboten: Für Erwachsene in Form von normalen und seniorengerechten Bänken; für Kinder und Jugendliche werden Randeinfassungen mit Holzauflagen ohne Rückenlehne und sogenannte „Lümmelbänke“aus Rundhölzern angeboten.

zu Fuß gehen

Antrag 1/2020
Zielbeschluss: Internationale Charta für das Gehen bis 2030 umsetzen
Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:
1. Die Oberbürgermeisterin unterzeichnet die Internationale Charta für das Gehen (www.walk21.com).
2. Diese Charta wird bis zum Jahre 2030 vollständig umgesetzt.
3. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie gewährleistet wird, dass alle Beschlussvorlagen mit Massnahmen zur Infrastruktur für Fusswege und Zu-Fuss-Gehende mit den Vorgaben der Charta kompatibel sind.
Dies bedeutet konkret laut dem Text der Internationalen Charta für das Gehen:
– Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege
• Zu Fuss gehende Menschen zum Ausgangspunkt der Stadtplanung zu machen
• Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten).
• Einrichtung einer Fussgängerzone am Rathauscarrée mindestens auf den bereits aufgepflasterten Stellen, so wie in Waiblingen und Bad Cannstatt.
Begründung:
Strassen sollen für Menschen und nicht nur für Autos entworfen werden, aus der Erkenntnis heraus, dass Strassen sowohl ein Sozial- als auch ein Verkehrsraum sind und deshalb eine soziale Gestaltung ebenso benötigen wie verkehrstechnische Regelungen. Dies kann den Rückbau von Strassenflächen und Parkierungsflächen bedeuten, die Einführung von Gebieten, in denen Fussgänger*innen Vortritt haben und die Schaffung von autofreien Bereichen, an denen sich alle erfreuen können, und die die soziale Interaktion, Spiel und Erholung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder begünstigen. Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege.

Ebenso wird die Stadt bis zum Jahr 2030 sicherstellen, dass Sitzgelegenheiten, Toiletten und Trinkbrunnen sowie schattenspendende Räume in Anzahl und Lage den Bedürfnissen aller Nutzer*innen entsprechen.

Zudem ist das Berücksichtigen der klimatischen Einflüsse durch angemessene Gestaltung und Bepflanzung z.B. als Schutz vor Regen, Bäumen als Schattenspender aufgeführt. Ferner verlange ich Schaffung von Voraussetzungen für autounabhängige Lebensstile, z.B. indem die Zersiedelung reduziert wird, Rückgabe von Strassenflächen an Fussgänger*innen und Schliessen von Lücken in bestehenden Wegeverläufen zur Bildung eines Hauptwegenetzes.
In der Verkehrspolitik wird die Stadt Fellbach auf eine grundsätzlich andere Herangehensweise verpflichtet:
Bevorzugen der Langsamverkehrsarten, wie Gehen und Fahrradfahren gegenüber schnellen Verkehrsarten, dem Nahverkehr Vorrang geben gegenüber dem Fernverkehr, z.B. in der Schorndorfer-/Stuttgarter Strasse.

Zudem Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten), Verringern der Auswirkungen von stark befahrenen Strassen, indem genügend sichere Querungsstellen eingerichtet werden, bei denen minimale Wartezeiten und genügend Zeit zum Überqueren auch für die langsamsten Fussgänger*innen gewährleistet sind.

Antwort aus dem Rathaus:
Die Stadt Fellbach unternimmt bereits große Anstrengungen, um die Situation von Fußgängern aktiv zu verbessern und Barrierefreiheit zu realisieren –davon zeugen auch die letzten und aktuell in der Planung befindlichen Baumaßnahmen (Verkehrsberuhigung Mitte Schmiden, Wüst-Areal, Rathauscarrée usw.). Der Mehrwert der Unterzeichnung der Internationalen Charta für das Gehen erschließt sich daher nicht, zumal dieser Schritt einen vergleichsweise hohen bürokratischen Mehraufwand nach sich zieht. Die angeführte Zielsetzung ist Grundlage für jegliches planerisches Handeln der Stadtverwaltung und wird bereits umgesetzt. Es ist aber gleichermaßen klar, dass oft nicht alle Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erfüllt werden können und daher gute Kompromisslösungen gefunden werden müssen. Stadtplanung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie alle Ansprüche an den Raum gleichwertig untereinander und gegeneinander abwägt. Eine Bevorzugung einer Interessens-bzw. Nutzergruppe kann daher nicht erfolgen.
Gefahrenreduzierung für Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls bereits Grundlage jeglichen Handelns der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung geht mit ihren derzeitigen Projekten die Neuorganisation des Straßenraumsunter gerechter Abwägung aller Interessen aktiv an und wird dies auch so fortführen. Die Einführung einer Fußgängerzone wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Geschäfte insbes. auch von der Anfahrbarkeit leben. In Corona-Zeiten kommt diesem Aspekt sogar besondere Bedeutung zu. Außerdem müsste das Verkehrssystem komplett neu geordnet werden, da durch eine Fußgängerzone die für Durchgangs-und Erschließungsverkehr relevanten Straßen im Ober-dorf gesperrt würden