Klimakatastrophe

Antrag 2/2020

Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:

1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass eine strategische Steuerung für die Klimapolitik als Referat bei der Oberbürgermeisterin anzusiedeln ist.
2. Fellbach wird bis zum Jahr 2035 klimapositive Stadt.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in einem wissenschaftlichen Gutachten den Weg der Umsetzung eines klimapolitischen Fellbachs bis zum Jahre 2035 aufzuzeigen.
4. Als Sofort-Massnahmen beschliesst der Gemeinderat
4.1 die Erarbeitung einer umfassenden Radwegekonzeption noch im Jahre 2021
mit ersten Umsetzungsmassnahmen;
4.2 Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten der Stadt Fellbach in geeigneter Weise;
4.3 Gebührenfreier Bus- und Bahnverkehr innerhalb der Stadtgrenzen Fellbachs;
4.4 Einrichtung einer Pförtnerampel an der Remstalstrasse Ortseingang Schmiden zur Entlastung der Ortsmitte Schmiden;
4.5 Solarzellen (Photovoltaik)-Anlagen auf allen städtischen Immobilien;
4.6 Aufstockung der Stellen der Energieberater bei den Stadtwerken Fellbach zur Beratung für Gewerbe und Privat;
4.7 klimagerechte Ertüchtigung der Spielplätze durch Beschattung, Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten und Anpassung der Spielgeräte an die höheren Temperaturen (z.B. Rutschen beschatten, oder Metalle durch anderes Material ersetzen).

Begründung:

Die Klimakatastrophe ist schon längst Realität. Viel zu lange wurde dies geleugnet. Es ist höchste Zeit umzusteuern und echte Schritte, die dem Rechnung tragen sind überfällig. Hitzesommer wie die vergangenen sind für ältere Menschen und Kinder gefährlich. Deshalb muss hier sofort gehandelt werden.
Fellbach ging durch die Initiative „Staffel 25“ schon die ersten Schritte in die richtige Richtung, jedoch war dies nicht ausreichend, da es nicht schnell genug zu positiven Veränderungen kam.

Um keine Zeit zu verlieren, sind die unter Punkt 4 aufgeführten Massnahmen sofort umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Um den Herausforderungen jedoch in allen Punkten gerecht zu werden, bedarf es konkreter wissenschaftlicher Hilfe und Begleitung in Form des unter Punkt 3 geforderten Gutachtens.

Antwort aus dem Rathaus:

Zu 1. (Einrichtung einer strategischen Steuerung für die Klimapolitik) Die Einrichtung eines Referats „strategische Steuerung für die Klimapolitik“ bei der Oberbürgermeisterin ist nicht notwendig, weil diese Aufgaben an anderer Stelle der Verwaltung inhaltlich richtig verortet sind.
Zu 2.(Klimapositive Stadt) Auch wenn die Stadtverwaltung die inhaltliche Zielsetzung einer klimapositiven Stadt begrüßt und unterstützt, wird eine Ausrichtung darauf zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar erachtet, zumal auch kein Haushaltsansatz dafür vorgeschlagen wurde. Mit der anstehenden Kommunalen Wärmeplanung wird in der nächsten Zeit ein wesentlicher Teil der Grundlagen erarbeitet werden, den das nun geforderte wissenschaftliche Gutachten ebenfalls benötigen würde. Daher sollte das Thema erst nach Vorlage der Datengrundlagen aus der Kommunalen Wärmeplanung und nach Konkretisierung möglicher Kosten für ein solches Gutachten aufgerufen, diskutiert und ggf. beschlossen werden. Unabhängig davon ist die Zielsetzung einer klimapositiven Stadt an sich intensiv zu diskutieren, da das faktisch bedeutet, dass die Stadt Fellbach insgesamt (d.h. in allen Bereichen) nicht nur klimaneutral ist (2012 wurde beispielsweise das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung ausgerufen, dessen Erreichung dann sogar ein Jahr früher gefeiert werden konnte), sondern darüber hinaus ein signifikantes Plus in Sachen Klimaschutz erzeugt (d.h. Klimaschutzdefizite anderer Kommunen ausgleichen kann). Zur Grundsatzfrage rund um die strategische und organisatorische Aufstellung des Themas Klimaschutz in Fellbach wird auf die Antwort zu 13.2.2 verwiesen.
Zu 4. (Sofortmaßnahmen) 4.1.Die Erarbeitung der  Radnetzkonzeption wird 2021 durchgeführt; kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und Radverkehrskonzepte für laufende Straßenraumumgestaltungen werden aber auch schon wie bisher parallel dazu umgesetzt.
4.2. Eine Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten hält die Stadtverwaltung für nicht praktikabel. Eine zeitliche Aufstockung der bereits vorhandenen Stelle wäre nur möglich, wenn die derzeitige Fahrradbeauftragte ihre eigene Arbeitskapazität erhöht; dies ist bislang nicht möglich. Die Wiederbesetzung der offenen Verkehrsplanerstelle soll im Frühjahr 2021 erfolgen, womit im Vergleich zu heute ebenfalls deutlich mehr Kapazität im Themenbereich Mobilität faktisch geschaffen wird. Auch im Vergleich zu anderen Kommunen ist Fellbach gut aufgestellt, da viele fahrradbezogene Themen in Kooperation mit weiteren Ämtern (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Hauptamt, Amt für Wirtschaftsförderung) und v.a. unter Zuhilfenahme von externen Büros bearbeitet werden können. In anderen Kommunen sind vergleichbare Radverkehrsbeauftragtenstellen deutlich schlechter ausgestattet: Entweder verfügen sie über kein eigenes Budget für externe Unterstützung und/oder sie müssen ihre Projekte überwiegend eigenständig abwickeln.
4.3.Fellbach gehört dem Rems-Murr-Kreis und damit einem der „Verbundlandkreise“ im Verkehrsverbund Stuttgart an, in dessen Gebiet die ÖPNV-Gebühreneinheitlich geregelt sind. Änderungen der ÖPNV-Gebühren werden von den Organen des VVS beschlossen; das Abstimmungsverhalten des Rems-Murr-Kreises wird hierbei durch Beschlüsse des Kreistags legitimiert. Aufgrund nicht vorhandener Zuständigkeiten besteht keine Möglichkeit zur individuellen Änderung der ÖPNV-Gebühren für das Fellbacher Stadtgebiet.
4.4. Die am Ortseingang Schmiden bereits vorhandene Lichtsignalanlage wird derzeit schon zur anlassbezogenen Pförtnerung des Verkehrs genutzt. Für eine durchgängige Nutzung der Lichtsignalanlage müsste sich separat mit dem Rems-Murr-Kreis abgestimmt werden. Die Kreuzungspunkte an den Ortseingängen sind derzeit Gegenstand einer vertieften verkehrsplanerischen Prüfung, darunter auch die Situation am Ortseingang Schmiden (Remstalstraße). Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die politischen Gremien damit befasst. Im Nachgang kann dann entschieden werden, wie mit der Lichtsignalanlage am Ortseingang Schmiden weiter umgegangen werden soll.
4.5. Eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten ist grundsätzlich nur dort umsetzbar, wo die Stadt im Eigentum der jeweiligen Grundstücksflächen ist oder private Eigentümer neues Planungsrecht benötigen. Darüber hinaus sind die tatsächlichen Abhängigkeiten mit einer möglichen ebenfalls gewünschten Dachbegrünung zu beachten. Für neue Baugebiete (wie bspw. das Freibad-Areal) erarbeiten die Stadtwerke Fellbach und die Stadtverwaltung integrierte Energiekonzepte, um das Zusammenspiel unterschiedlicher Energieträger auch unter ökologischen Gesichtspunkten zu optimieren. Mit der gesetzlich vorgegebenen Kommunalen Wärmeplanung wird sich auch diesem Thema im ersten Schritt genähert. Die Diskussion über eine Solarpflicht sollte daher erst auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse und nach Klarheitüber die strategische und organisatorische Ausrichtung des Themas Klimaschutz in Fellbach erfolgen.
4.6 Aus der bisherigen Tätigkeit der Energieberater lässt sich derzeit kein zusätzlicher Beratungsbedarf erkennen. Falls sich der Beratungsbedarf im Laufe des Jahres 2021 deutlich erhöhen sollte (ggf. durch das Ende der Corona-Beschränkungen), würde die Stadtverwaltung diese Thematik wieder aufgreifen und den politischen Gremien zur Diskussion und ggf. zum Beschuss vorlegen. Eine Beratung von Gewerbebetrieben findet derzeit nicht statt.
4.7. Bei der Sanierung bestehender Spielplätze bzw. beim Neubau von Spielplätzen werden bei der Planung Bestandsbäume erhalten oder Bäume neu eingeplant um die Spielbereiche zu beschatten. In Kindergärten werden zudem Sonnensegel und Sonnenschirme für die Beschattung der Spielanlagen eingeplant. Diese Möglichkeiten können jedoch wegen Vandalismus in öffentlich zugängigen Anlagen nicht vorgesehen werden. Die Rutschen werden nach Möglichkeit Richtung Norden ausgerichtet um die Erwärmung abzumildern. Bei Anlagen für Kleinkinder können Kunststoffrutschen,die sich nicht so stark erwärmen,eingesetzt werden. Dieses Material ist jedoch für höhere Rutschen nicht geeignet. Hierzu werden Metallrutschen eingesetzt, die sich zwar etwas stärker aufheizen wie Kunststoffrutschen, jedoch wesentlich langlebiger und stabiler sind. Sitzgelegenheiten werden auf jedem Spielplatz in ausreichender Menge angeboten: Für Erwachsene in Form von normalen und seniorengerechten Bänken; für Kinder und Jugendliche werden Randeinfassungen mit Holzauflagen ohne Rückenlehne und sogenannte „Lümmelbänke“aus Rundhölzern angeboten.

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