zu Fuß gehen

Antrag 1/2020
Zielbeschluss: Internationale Charta für das Gehen bis 2030 umsetzen
Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:
1. Die Oberbürgermeisterin unterzeichnet die Internationale Charta für das Gehen (www.walk21.com).
2. Diese Charta wird bis zum Jahre 2030 vollständig umgesetzt.
3. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie gewährleistet wird, dass alle Beschlussvorlagen mit Massnahmen zur Infrastruktur für Fusswege und Zu-Fuss-Gehende mit den Vorgaben der Charta kompatibel sind.
Dies bedeutet konkret laut dem Text der Internationalen Charta für das Gehen:
– Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege
• Zu Fuss gehende Menschen zum Ausgangspunkt der Stadtplanung zu machen
• Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten).
• Einrichtung einer Fussgängerzone am Rathauscarrée mindestens auf den bereits aufgepflasterten Stellen, so wie in Waiblingen und Bad Cannstatt.
Begründung:
Strassen sollen für Menschen und nicht nur für Autos entworfen werden, aus der Erkenntnis heraus, dass Strassen sowohl ein Sozial- als auch ein Verkehrsraum sind und deshalb eine soziale Gestaltung ebenso benötigen wie verkehrstechnische Regelungen. Dies kann den Rückbau von Strassenflächen und Parkierungsflächen bedeuten, die Einführung von Gebieten, in denen Fussgänger*innen Vortritt haben und die Schaffung von autofreien Bereichen, an denen sich alle erfreuen können, und die die soziale Interaktion, Spiel und Erholung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder begünstigen. Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege.

Ebenso wird die Stadt bis zum Jahr 2030 sicherstellen, dass Sitzgelegenheiten, Toiletten und Trinkbrunnen sowie schattenspendende Räume in Anzahl und Lage den Bedürfnissen aller Nutzer*innen entsprechen.

Zudem ist das Berücksichtigen der klimatischen Einflüsse durch angemessene Gestaltung und Bepflanzung z.B. als Schutz vor Regen, Bäumen als Schattenspender aufgeführt. Ferner verlange ich Schaffung von Voraussetzungen für autounabhängige Lebensstile, z.B. indem die Zersiedelung reduziert wird, Rückgabe von Strassenflächen an Fussgänger*innen und Schliessen von Lücken in bestehenden Wegeverläufen zur Bildung eines Hauptwegenetzes.
In der Verkehrspolitik wird die Stadt Fellbach auf eine grundsätzlich andere Herangehensweise verpflichtet:
Bevorzugen der Langsamverkehrsarten, wie Gehen und Fahrradfahren gegenüber schnellen Verkehrsarten, dem Nahverkehr Vorrang geben gegenüber dem Fernverkehr, z.B. in der Schorndorfer-/Stuttgarter Strasse.

Zudem Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten), Verringern der Auswirkungen von stark befahrenen Strassen, indem genügend sichere Querungsstellen eingerichtet werden, bei denen minimale Wartezeiten und genügend Zeit zum Überqueren auch für die langsamsten Fussgänger*innen gewährleistet sind.

Antwort aus dem Rathaus:
Die Stadt Fellbach unternimmt bereits große Anstrengungen, um die Situation von Fußgängern aktiv zu verbessern und Barrierefreiheit zu realisieren –davon zeugen auch die letzten und aktuell in der Planung befindlichen Baumaßnahmen (Verkehrsberuhigung Mitte Schmiden, Wüst-Areal, Rathauscarrée usw.). Der Mehrwert der Unterzeichnung der Internationalen Charta für das Gehen erschließt sich daher nicht, zumal dieser Schritt einen vergleichsweise hohen bürokratischen Mehraufwand nach sich zieht. Die angeführte Zielsetzung ist Grundlage für jegliches planerisches Handeln der Stadtverwaltung und wird bereits umgesetzt. Es ist aber gleichermaßen klar, dass oft nicht alle Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erfüllt werden können und daher gute Kompromisslösungen gefunden werden müssen. Stadtplanung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie alle Ansprüche an den Raum gleichwertig untereinander und gegeneinander abwägt. Eine Bevorzugung einer Interessens-bzw. Nutzergruppe kann daher nicht erfolgen.
Gefahrenreduzierung für Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls bereits Grundlage jeglichen Handelns der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung geht mit ihren derzeitigen Projekten die Neuorganisation des Straßenraumsunter gerechter Abwägung aller Interessen aktiv an und wird dies auch so fortführen. Die Einführung einer Fußgängerzone wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Geschäfte insbes. auch von der Anfahrbarkeit leben. In Corona-Zeiten kommt diesem Aspekt sogar besondere Bedeutung zu. Außerdem müsste das Verkehrssystem komplett neu geordnet werden, da durch eine Fußgängerzone die für Durchgangs-und Erschließungsverkehr relevanten Straßen im Ober-dorf gesperrt würden

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