Verkehrskontrolle

Antrag DER LINKEN 3/2021 Fellbach, 25. November 2021
Ich beantrage folgende Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung
von Ge- und Verboten im ruhenden und fließenden Verkehr:

1. in allen Tempo 30 Zonen unangekündigte Geschwindigkeitskontrollen in
regelmäßigen Abständen, die sich nach der Zahl Verstöße der Vorkontrollen
richten, insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten.
2. in allen Straßen regelmäßige und häufige bis hin zu täglichen Kontrollen der ruhenden Verkehrs bezüglich Parkzeitüberschreitungen und unerlaubtem Abstellen von Fahrzeugen (z.B. Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht, Anhängern), insbesondere vor Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen, besonders auch das unzulässige und gefährliche Parken innerhalb von 5 m von den Schnittkanten der Fahrbahnen an Kreuzungen, § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 3a STVO und das Parken mit Behinderung.
3. in Bereichen vor Schulen, insbesondere vor Grundschulen, die Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, d.h. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in Bereichen vor Schulen, beispielhaft, weil besonders kritisch hier genannt, die Maicklerstraße, die Aufstellung von Lichtzeichenanlagen, die bei zu schneller Annäherung auf rot umschalten und gleichzeitig Rotlichtverstöße blitzt.
4. die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen.

Begründung:
In Fellbach sind mehrere Tempo-30-Zonen eingerichtet. Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer*innen an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung. Außerdem sind die Straßen z.T. in einem desolaten Zustand: Reste von Schwellen, Schlaglöcher, schlecht geflickte Fahrbahndecken usw. Zudem werden auch schmale Straßen beidseitig beparkt, und sind in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Solche Straßenzustände sind insbesondere für Fahrradfahrer*innen eine große und durchaus vermeidbare Gefahrenquelle. Es entstehen andauernd gefährliche Lagen. Zum einen können 2 Fahrzeuge kaum aneinander vorbeifahren, ebenso Busse und Fahrradfahrer.
Umso wichtiger ist die ständige bis häufige Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verstößen, um wenigstens einige Gefahrenpunkte zu minimieren. Der neue Bußgeldkatalog beschert, entsprechende Kontrollen vorausgesetzt, der Stadt die Mittel, um die Gefährder*innen und die gegen die Straßenvekehrsgesetze Verstoßenden zu finden und mit Bußgeldern zu belegen, was sicher erzieherische Wirkung entfalten wird. Gleichzeitig füllt es das Stadtsäckel, was alle Bürger*innen (mehr oder weniger) freuen wird.
Aber am Allerwichtigsten ist der Zuwachs an Sicherheit.

Antwort aus dem Rathaus:
Das Amt für öffentliche Ordnung überwacht die Einhaltung der Regelungen der StVO im gesamten Stadtgebiet. Zur Kontrolle des fließenden Verkehrs wird ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei die Straßenzüge rund um die Fellbacher Kindergärten und Schulen. Im Mai 2021 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2022 die Bereitstellung von Mitteln im Umfang von gut 460.000 EUR für die Anschaffung von zwei stationären und einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage beschlossen. Damit kann die Kontrolldichte in den nächsten Jahren weiter erhöht werden. Festgestellte Unfallschwerpunkte oder Gefahrenstellen werden in hoher Regelmäßigkeit durch die städtische Verkehrssicherheitskommission begutachtet, in der die Straßenverkehrsbehörde sowie Fachleute des Polizeipräsidiums Aalen vertreten sind. Die Verwaltung wird über die Entwicklung von Unfallschwerpunkten und ausgewählte Fragen der Verkehrssicherheit auch künftig regelmäßig im Bau- und Verkehrsausschuß berichten.

Werbekampagne

Antrag DER LINKEN 2/2021 Fellbach, 25. November 2021

Die Stadt Fellbach möge eine Werbekampagne initiieren, um die Anzahl der
Besucher*innen der Gemeinderatssitzungen und der Ausschüsse zu erhöhen, und um damit die Akzeptanz der Entscheidungen der Gremien zu erhöhen, unabhängig von der Betroffenheit der Bürger*innen im Einzelnen. Zu diesem Zweck soll die Stadt unter den im Stadtmarketing zusammengeschlossenen Werbeagenturen einen Auftrag für eine Werbekampagne ausloben. Für diese sollen in den Haushalt 5.000,— € eingestellt werden.

Begründung:
Leider finden auch öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse fast nur ohne Öffentlichkeit statt. Um neben den Vertreter*innen der Presse und der unmittelbar betroffenen
Bürger*innen, eine größere Anzahl von Zuhörer*innen zum Besuch zu ermutigen, sollen die Aufgaben und die anstehenden Entscheidungen mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Bürger*innen gerückt werden.
Hierzu benötigen wir eine professionelle Werbekonzeption zur Unterstützung der Rathausmitarbeiter*innen.

Antwort aus dem Rathaus:

Die Stadtverwaltung hat die Berichterstattung zu Themen des Gemeinderates deutlich erhöht. Im Jahr werden über 300 Pressemitteilungen versandt, die sich zum großen Teil Themen aus den Beratungen widmen. Die Berichterstattung im Stadtanzeiger und auf der Homepage sind ebenfalls entsprechend aufgesetzt. Weitere Maßnahmen für eine bessere Transparenz und Kommunikation der gemeinderätlichen Themen sind geplant – z. B. Themenseiten im Stadtanzeiger ab der 2. Jahreshälfte 2022.

Stadtklima

Fellbach, 25. November 2021 Antrag DER LINKEN 1/2021
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Stadt Fellbach richtet 3 (drei) Stadterneuerungsgebiete ein und beantragt zu dem städtebaulichen Verfahren fußend auf der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt und den darauf beruhenden Prozessen Mittel des Bundes gem. Art. 104 b GG, §§ 136 ff, 164 a BauGB.
2. Diese 3 Gebiete innerhalb der Stadt Fellbach, weil stadtklimatisch
sanierungsbedürftig, sind der Bereich
Stuttgarter Strasse/Höhenstraße/Esslinger Straße und der Bereich
Stuttgarter/Schorndorfer Straße/Bühlstraße sowie das Gebiet um die Ringstraße.
3. Jegliche Versiegelung der überaus wertvollen Lössböden in Fellbach muss ab sofort verhindert werden. Der Schutz des wertvollsten Ackerbodens Deutschlands hat absoluten Vorrang vor jeglicher Gewerbeansiedlung oder Wohnungsbau.
4. Diese finden nur noch auf bereits versiegelter Fläche statt, sofern nicht aus städteklimatischer Sicht eine Entsiegelung erfolgen muß.

Begründung
Die Klimakatastrophe schreitet unaufhaltsam voran. Es ist endlich Zeit umzusteuern und die vorhandenen Instrumente auch zweckgerichtet einzusetzen. Liebgewordene Gewohnheiten müssen in Frage gestellt
und im Zweifel ersetzt werden, um die Lebensqualität zu erhöhen bzw. auch in 20 Jahren noch zu erhalten.
Die 3 unter Punkt 2 aufgeführten Gebiete sind dringend sanierungsbedürftig.
Wichtig ist der Erhalt von Klimaschutzflächen, die Anpassung der Baukörperstellungen bei Neubauten, damit nicht die Frischluftzufuhr be- und verhindert wird. Unverzichtbar ist die Begrünung und die Verschattung von Straßen und Plätzen und Entsiegelungsmaßnahmen, sowie die Dach- und Fassadenbegrünung, der Bau von Zisternen und die Pflanzung von Bäumen, insbesondere nicht heimischer Arten, die besser mit dem veränderten Stadtklima zurecht kommen.
Weiter sind in den neu entstehenden Grüngebieten und an Straßen und Plätzen auch genügend Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen und Trinkwasserbrunnen zu bohren. Als Beispiel dafür kann die Stadt Zürich dienen, wo an jeder Grünfläche und an vielen Plätzen und Straßen in der Innenstadt Trinkwasserbrunnen errichtet wurden.

Antwort aus dem Rathaus:

Nach der avisierten kurzfristigen Beendigung der Sanierungsgebiete Eisenbahnstraße und Schmerstraße/Weimerstraße hat die Stadt Fellbach derzeit mit der Vorderen Straße noch ein aktives Sanierungsgebiet, das für Städtebauförderung zur Verfügung steht.
Im Zuge des Fellbacher IBA-Projekts ist mit dem Fördermittelgeber besprochen worden, dass die Beantragung eines zweiten Sanierungsgebiets im IBA-Gebiet (zwischen Stuttgarter Straße, Höhenstraße und Esslinger Straße) gute Chancen auf Bewilligung habe, auch wenn das tatsächliche Umfassungsgebiet deutlich kleiner als das IBA-Gebiet sein wird. Das Thema stadtklimatische Sanierungsbedürftigkeit wird auch im gesamten IBA-Projekt aufgegriffen und unabhängig von der Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten aktiv bearbeitet.
Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung derzeit, ob sich für den Stadtteil Oeffingen die Beantragung eines Sanierungsgebietes lohnen könnte.
Die Beantragung von Städtebauförderungsmittel für weitere Gebiete ist aus mehreren Gründen kritisch zu sehen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Fördermittelgeber mehr als drei Gebiete gleichzeitig in einer Kommune wie Fellbach anerkennen wird.

Anders als die überwiegende Zahl der Kommunen im urbanen Verdichtungsraum hat Fellbach sich in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich auf die Nachverdichtung des Innenbereichs konzentriert und entsprechende Potenziale sukzessive ausgeschöpft, um den wertvollen Außenbereich trotz immer größer werdenden Drucks zu schützen. Eine mögliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ist derzeit allenfalls in geringem Umfang absehbar und ausschließlich dort, wo die
verfügbaren Bestandsflächen trotz aller Bemühungen (Bsp.: geplanter Neubau Kinderhaus Pfiffikus auf einer bereits versiegelten Fläche) keine andere Wahl lassen. Eine Versiegelung von Flächen gänzlich auszuschließen, dürfte aber zu weitgehend sein; es wird empfohlen, hiervon abzusehen.