DIE LINKE. Baden-Württemberg fordert eine Anpassung des Landtagswahlgesetzes an die Pandemielage. Das Sammeln von Unterstützungsunterschriften ist mit den gültigen Kontaktbeschränkungen nicht möglich.
DIE LINKE. Baden-Württemberg hatte bereits im Frühjahr das Gespräch mit der Landesregierung gesucht, damit die Zugangshürden zur Landtagswahl im März 2021 herabgesetzt und somit an die Pandemielage angepasst werden. Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden, landesweit 10.500 Unterschriften sammeln. Jeder der 70 Wahlkreise braucht mindestens 150 gültige Unterschriften, um zur Landtagswahl antreten zu können.
“Diese Regelung gefährdet unter Corona-Bedingungen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Demokratie”, sagt Armin Fischer, Pressesprecher des Kreisverbands Rems-Murr.
Da die Landesregierung nicht zu Gesprächen bereit war, klagen DIE LINKE, die Freien Wähler, Die Partei, die Piratenpartei und die ödp jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Parteien werfen den Landtagsfraktionen vor, aus Eigennutz keine Änderungen des Landtagswahlgesetzes vorzunehmen. Sie fordern eine Reduktion der zu sammelnden Unterschriften.
Armin Fischer erklärt: “Die Zulassungshürden in Baden-Württemberg sind ohnehin so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Wir fordern nur, was in anderen Bundesländern auch ohne Corona Gesetzeslage ist. Ab zweiten November werden wir in einen neuen Lockdown geschickt. Es ist unter diesen Umständen nicht möglich und auch nicht verantwortbar, Unterschriften zu sammeln. Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise der Demokratie werden. Der baden-württembergische Landtag muss eine faire Wahl auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen. Das ist momentan aber nicht gegeben! Wenn die Landesregierung jetzt dazu aufruft, Kontakte zu beschränken, wenn Gesundheitsminister Lucha Kinder ermahnt, an Halloween keine Süßigkeiten zu sammeln, dann ist es unbegreiflich, dass die gleiche Landesregierung uns zwingt, tausendfachen Kontakt zur Bevölkerung zu suchen, um zur Wahl antreten zu können. Die Landesregierung muss endlich dem Ernst der Pandemielage Rechnung tragen. Es kann nicht sein, dass die im Landtag vertretenen Parteien die Pandemielage ausnutzen, um politische Konkurrenz fernzuhalten. Damit wird sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht massiv eingeschränkt.”
Mit Blick auf die Landtagsdebatte vor drei Wochen sagt Armin Fischer: “Hier offenbart sich ein großes Demokratiedefizit bei allen im Landtag vertretenen Parteien.” Am 14. Oktober hatte der Landtag marginale redaktionelle Änderungen am Landtagswahlgesetz verabschiedet. Mit der am Verfassungsgerichtshof anhängigen Klage hatte sich der Landtag allerdings nicht befasst. Der Verfassungsgerichtshof wird am 9. November über die Klage verhandeln. Am letzten Montag, 2. November, informierten die klagenden Parteien über den Stand der Klage auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart.