Der neue Natur-, Umwelt- und Klimaschutzausschuß sucht noch bis zum 20. Juni weitere Vertreterinnen zum Thema in Fellbach. Das ist auf alle Fälle etwas für die fridays for future (Freitage für die Zukunft), die uns das ganze Jahr vor dem Virus mit viel Kreativität und Entschlossenheit auf die Klimakatastrophe aufmerksam machten und zu raschem Handeln aufforderten. Nun besteht die Gelegenheit, dies in unseren Gemeinderat einzuspeisen. Das 10.000 Jahre alte Wissen der Ureinwohnerinnen könnte uns aus dem Schlamassel heraus führen, wenn es darum geht, den Planeten zu erhalten und nicht zu zerstören. Weitere Kandidaten für den Ausschuß wären der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, der Verkehrsclub Deutschland, die Naturfreunde und der Verein für eine gerechte Welt.
Bundestagswahl
Es gibt einiges von unserer Kreismitgliederversammlung am Sonntag, 25. April 2021 im Schwanen in Waiblingen zu berichten. Vorab: Luigi Pantisano (41) ist unser frisch gewählter Bundestagskandidat für den Wahlkreis Waiblingen. Er bekam alle Stimmen der anwesenden Genoss*innen. Vor dieser Wahl hat Luigi eine Bewerbungsrede gehalten, Auszüge daraus unten.
Bei der Gelegenheit wurden auch die 6 Delegierten für den Listenparteitag am 9. Mai in Leinfelden-Echterdingen gewählt. Sie bestimmen an diesem Tag mit, wer in den Bundestag kommt und wer nicht. Im alten Bundestag ist DIE LINKE mit 6 Abgeordneten aus Baden-Württemberg vertreten. Am 26. September bestimmen dann die Wähler*innen, wieviele es im neuen Bundestag werden entsprechend der Prozente.
Nun zu Luigis Rede: er zählte als wichtigste Vorhaben das Erreichen der Klimaziele, einen ökologischen und sozialen Wandel der Wirtschaft, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine solidarische Antwort auf die Corona-Krise auf. Schon als Jugendlicher hat er sich für die Agenda vom Rio-Gipfel 1992 engesetzt. Hier entstand das Motto “global denken-lokal handeln”. Zuletzt dann der Einsatz gegen Stuttgart 21. Er hat die Auklärungskampagne “bunt statt braun” ins Leben gerufen, nachdem er den Schwanen gerettet hat. Seit 2016 ist er Stadtrat in Stuttgart und arbeitet im Büro von Bernd Riexinger. Und bei den letzten Oberbürgermeisterwahlen in Konstanz hat er mit 45% um vier Prozente Abstand zum alten OB verloren. Er setzt sich ein gegen den Verkauf von öffentlichem Boden und Wohnraum und für die Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen. Und auch der bundesweite Mietendeckel gehört im neuen Bundestag umgesetzt. Luigi ist gegen Rassismus und Diskriminierung und stellt die Partei unmißverständlich an die Seite der Minderheiten.
Mietendeckel
Seit letztem Jahr galt in Berlin ein Gesetz, dass in der Öffentlichkeit unter dem Namen Mietendeckel bekannt war. Der Mietendeckel hat drei Dinge gemacht: Er hat Mieterhöhungen für eine begrenzte Zeit unterbunden, er hat für Wohnungen unterschiedlicher Größen, Baujahre und Ausstattungsmerkmale Mietobergrenzen festgelegt und er hat, drittens, Mieten die über diese Mietobergrenzen hinausgingen abgesenkt. 1,5 Millionen Mieter*innenhaushalte im Bundesland Berlin profitierten von diesem Gesetz. Bei über 300.000 Haushalten wurde die Miete durch eine Mietabsenkung billiger.
Getreu ihrem Auftrag als Interessensvertreter*innen des Immobilienkapitals hatten die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP eine sogenannte „Normenkontrollklage“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das heißt sie wollten vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Gesetz zum Mietendeckel nicht vielleicht für verfassungswidrig erklärt werden könnte.
Diesen Wunsch ging für CDU und FDP und die Immobilienwirtschaft in Erfüllung: heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig (1). Und zwar mit der Begründung, dass der Schutz von Mieterinnen schon durch den Bund bzw. Bundesgesetze abschließend geregelt sein soll, und zwar durch die Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Mieterhöhungen und zur Mietpreisbremse (die, wie wir wissen, offensichtlich nicht in der Lage waren Mieterinnen in Deutschland vor steigender Belastung durch die Miete zu schützen). Und wenn der Bund etwas geregelt hat, dann kann das Land dazu keine anderslautenden Gesetze mehr machen. So zusammengefasst, das Karlsruher Urteil…
Zweierlei ist bei der Karlsruher Entscheidung auffällig: Es erscheint dem normalen Menschen zumindest als Auslegungssache, ob die Bundesgesetze wirklich denselben Gegenstand „abschließend“ regeln sollen, den auch der Berliner Mietendeckel geregelt hat, nämlich – so der Wortlaut des Verfassungsgerichts – „den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Mieten.” Welches Bundesgesetz regelt bisher bitte, dass es verbindliche Mietobergrenzen gibt und dass bei deren Überschreitung die Mieten abgesenkt werden müssen…? Dass es dieses bisher nicht gibt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung selbst, denn der Mietendeckel „verengt die durch die bundesrechtlichen Regelungen belassenen Spielräume der Parteien des Mietvertrags und führt ein paralleles Mietpreisrecht auf Landesebene mit statischen und marktunabhängigen Festlegungen ein“.
Zweitens aber bleibt zu sagen: Wenn also die Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten nicht bei den Ländern liegt, dann muss sie also beim Bund liegen. Und daraus ergibt sich, dass wir eine Regulierung der Mieten, das Festsetzen von Mietobergrenzen, das Absenken von zu hohen Mieten bundesweit, durch Bundesgesetze ermöglichen und durchsetzt werden muss.
DIE LINKE arbeitet daran mit, dass dieser Sieg der Immobilienwirtschaft zum Pyrrhussieg wird: in Berlin sammeln gerade unzählige Aktive der Kampagne Deutsche Wohnen & Co. enteignen Unterschriften für einen Volksentscheid am 26. September in Berlin zur Enteignung großer Immobilienkonzerne im Land Berlin. Wenn sich die Immobilienwirtschaft jeglicher Regulierung erfolgreich entzieht, müssen große Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden.
Neugründung DER LINKEN
Wir haben den “Ortsverbund Rems-Murr West” gegründet und den “Ortsverein Fellbach/Kernen” aufgelöst. Das Ganze ging am Sonntag, dem 21. Februar 2021 über die Bühne. Zu dem neuen Zusammenschluß gehören Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Schwaikheim sowie Kernen und Leutenbach. In den Ortsvorstand gewählt wurden: Hans-Martin Fröscher (Stetten, Großhandelskaufmann), Claudia Kramer-Neudorfer (Waiblingen, Arbeitsberaterin im Ruhestand), André Dörfer (Fellbach, Sozialarbeiter) und Jutta Borchert (Schmiden, Diplom-Agraringenieurin).
Beitrag für den Fellbacher Stadtanzeiger 24. März 2021
Ein herzliches Dankeschön allen Fellbacherinnen, die unseren Kandidaten Sören Weber und DIE LINKE gewählt haben. Auch unseren zahlreichen Aktivistinnen, die Plakate auf- und abgehängt und unsere Zeitung in die Briefkästen gesteckt haben. Und all den Wahlhelfer*innen im Hintergrund, die unsere Demokratie gestärkt haben. Erneut hat es für unsere Partei nicht in den Landtag gereicht. So bleiben wir wie seither außerparlamentarisch tätig. Wir streiten für eine bunte Stadt ohne Faschismus und Rassismus, gehen für den Frieden auf die Straße, streiken für mehr Mitbestimmung in den Betrieben, demonstrieren für eine Abmilderung der Klimakatastrophe, setzen uns dafür ein, daß alle, die dies wollen, geimpft werden können und kämpfen für den Berliner Mietendeckel, der in Fellbach bezahlbare Wohnungen ermöglichen wird.
Fellbächerin Uhlig und Schmidener Fischer
Richard Pitterle (Alt-MdB)
Atomwaffenfreies Fellbach
Antrag 3/2020
Fellbach gegen Atomwaffen
Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.
Begründung
Mittlerweile ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen mit der Unterschrift des 50. Staates Honduras ratifiziert und tritt am 22.1.2021 weltweit in Kraft. Damit ist ein weiteres Ziel der Friedensnobelpreisträger*innen von 2017 ICAN erfüllt. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN plädiert auch dafür, die letzten deutschen Atomwaffen auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel abzuziehen und durch die Vereinigten Staaten zu eliminieren. Wir alle erinnern uns sowohl an die Bilder aus Hiroshima und Nagasaki sowie an die Stationierung von Atomwaffen vor unserer Haustür. Indem sich Fellbach dem ICAN-Städteappel als atomwaffenfreie Zone anschließt, setzt es hier ein klares Zeichen.
Antwort aus dem Rathaus:
Aufwachsen und leben in einem gewalt-und waffenfreien Umfeld darf kein Privileg sein!1945 legten Atombomben zwei japanische Städte in Schutt und Asche. Die Auswirkungen und die langfristigen Nachwirkungen haben die betroffene Region und letztlich die ganze Welt für Jahrzehnte gezeichnet. Im Kalten Krieg rüsteten zahlreiche Staaten ihre Waffenarsenale mit Atomsprengköpfen auf. Ungeachtet der furchtbaren Folgen streben auch heute noch Staaten oder nichtstaatliche Gruppen nach dem Besitz solcher Waffen. Die Schrecken, die diese Waffen verbreiten, sind daher noch nicht gebannt. Vor diesem Hintergrund setzt sich ICAN seit 2007 für ein Verbot von Atomwaffen ein. Die Stadt Fellbach hat sich immer klar zu einer integrativen, partizipativen Stadtgesellschaft bekannt, deren Fokus deutlich auf einem gewaltfreien Miteinander liegt. Hierbei stehen die Menschen und die Projekte im Vordergrund, die diese Intention befördern. Der Überzeugung folgend, die Ziele in konkrete Handlungen umzusetzen, hat die Verwaltung daher auf die Unterschrift des Städteappells verzichtet. Sollte die Mehrheit des Gemeinderates dies anders sehen, kann dem Antrag gerne gefolgt werden. Dafür würde die Verwaltung das Thema ggf. im zweiten Quartal 2021 auf die Tagesordnung der Gremien setzen.
Klimakatastrophe
Antrag 2/2020
Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:
1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass eine strategische Steuerung für die Klimapolitik als Referat bei der Oberbürgermeisterin anzusiedeln ist.
2. Fellbach wird bis zum Jahr 2035 klimapositive Stadt.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in einem wissenschaftlichen Gutachten den Weg der Umsetzung eines klimapolitischen Fellbachs bis zum Jahre 2035 aufzuzeigen.
4. Als Sofort-Massnahmen beschliesst der Gemeinderat
4.1 die Erarbeitung einer umfassenden Radwegekonzeption noch im Jahre 2021
mit ersten Umsetzungsmassnahmen;
4.2 Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten der Stadt Fellbach in geeigneter Weise;
4.3 Gebührenfreier Bus- und Bahnverkehr innerhalb der Stadtgrenzen Fellbachs;
4.4 Einrichtung einer Pförtnerampel an der Remstalstrasse Ortseingang Schmiden zur Entlastung der Ortsmitte Schmiden;
4.5 Solarzellen (Photovoltaik)-Anlagen auf allen städtischen Immobilien;
4.6 Aufstockung der Stellen der Energieberater bei den Stadtwerken Fellbach zur Beratung für Gewerbe und Privat;
4.7 klimagerechte Ertüchtigung der Spielplätze durch Beschattung, Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten und Anpassung der Spielgeräte an die höheren Temperaturen (z.B. Rutschen beschatten, oder Metalle durch anderes Material ersetzen).
Begründung:
Die Klimakatastrophe ist schon längst Realität. Viel zu lange wurde dies geleugnet. Es ist höchste Zeit umzusteuern und echte Schritte, die dem Rechnung tragen sind überfällig. Hitzesommer wie die vergangenen sind für ältere Menschen und Kinder gefährlich. Deshalb muss hier sofort gehandelt werden.
Fellbach ging durch die Initiative „Staffel 25“ schon die ersten Schritte in die richtige Richtung, jedoch war dies nicht ausreichend, da es nicht schnell genug zu positiven Veränderungen kam.
Um keine Zeit zu verlieren, sind die unter Punkt 4 aufgeführten Massnahmen sofort umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Um den Herausforderungen jedoch in allen Punkten gerecht zu werden, bedarf es konkreter wissenschaftlicher Hilfe und Begleitung in Form des unter Punkt 3 geforderten Gutachtens.
Antwort aus dem Rathaus:
zu Fuß gehen
2. Diese Charta wird bis zum Jahre 2030 vollständig umgesetzt.
3. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie gewährleistet wird, dass alle Beschlussvorlagen mit Massnahmen zur Infrastruktur für Fusswege und Zu-Fuss-Gehende mit den Vorgaben der Charta kompatibel sind.
– Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege
• Zu Fuss gehende Menschen zum Ausgangspunkt der Stadtplanung zu machen
• Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten).
• Einrichtung einer Fussgängerzone am Rathauscarrée mindestens auf den bereits aufgepflasterten Stellen, so wie in Waiblingen und Bad Cannstatt.
Ebenso wird die Stadt bis zum Jahr 2030 sicherstellen, dass Sitzgelegenheiten, Toiletten und Trinkbrunnen sowie schattenspendende Räume in Anzahl und Lage den Bedürfnissen aller Nutzer*innen entsprechen.
Zudem ist das Berücksichtigen der klimatischen Einflüsse durch angemessene Gestaltung und Bepflanzung z.B. als Schutz vor Regen, Bäumen als Schattenspender aufgeführt. Ferner verlange ich Schaffung von Voraussetzungen für autounabhängige Lebensstile, z.B. indem die Zersiedelung reduziert wird, Rückgabe von Strassenflächen an Fussgänger*innen und Schliessen von Lücken in bestehenden Wegeverläufen zur Bildung eines Hauptwegenetzes.
In der Verkehrspolitik wird die Stadt Fellbach auf eine grundsätzlich andere Herangehensweise verpflichtet:
Bevorzugen der Langsamverkehrsarten, wie Gehen und Fahrradfahren gegenüber schnellen Verkehrsarten, dem Nahverkehr Vorrang geben gegenüber dem Fernverkehr, z.B. in der Schorndorfer-/Stuttgarter Strasse.
Zudem Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten), Verringern der Auswirkungen von stark befahrenen Strassen, indem genügend sichere Querungsstellen eingerichtet werden, bei denen minimale Wartezeiten und genügend Zeit zum Überqueren auch für die langsamsten Fussgänger*innen gewährleistet sind.