Beitrag für den Fellbacher Stadtanzeiger 2. Juni 2021

Der neue Natur-, Umwelt- und Klimaschutzausschuß sucht noch bis zum 20. Juni weitere Vertreterinnen zum Thema in Fellbach. Das ist auf alle Fälle etwas für die fridays for future (Freitage für die Zukunft), die uns das ganze Jahr vor dem Virus mit viel Kreativität und Entschlossenheit auf die Klimakatastrophe aufmerksam machten und zu raschem Handeln aufforderten. Nun besteht die Gelegenheit, dies in unseren Gemeinderat einzuspeisen. Das 10.000 Jahre alte Wissen der Ureinwohnerinnen könnte uns aus dem Schlamassel heraus führen, wenn es darum geht, den Planeten zu erhalten und nicht zu zerstören. Weitere Kandidaten für den Ausschuß wären der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, der Verkehrsclub Deutschland, die Naturfreunde und der Verein für eine gerechte Welt.

Bundestagswahl

Es gibt einiges von unserer Kreismitgliederversammlung am Sonntag, 25. April 2021 im Schwanen in Waiblingen zu berichten. Vorab: Luigi Pantisano (41) ist unser frisch gewählter Bundestagskandidat für den Wahlkreis Waiblingen. Er bekam alle Stimmen der anwesenden Genoss*innen. Vor dieser Wahl hat Luigi eine Bewerbungsrede gehalten, Auszüge daraus unten.  

Bei der Gelegenheit wurden auch die 6 Delegierten für den Listenparteitag am 9. Mai in Leinfelden-Echterdingen gewählt. Sie bestimmen an diesem Tag mit, wer in den Bundestag kommt und wer nicht. Im alten Bundestag ist DIE LINKE mit 6 Abgeordneten aus Baden-Württemberg vertreten. Am 26. September bestimmen dann die Wähler*innen, wieviele es im neuen Bundestag werden entsprechend der Prozente.  

Nun zu Luigis Rede: er zählte als wichtigste Vorhaben das Erreichen der Klimaziele, einen ökologischen und sozialen Wandel der Wirtschaft, Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine solidarische Antwort auf die Corona-Krise auf. Schon als Jugendlicher hat er sich für die Agenda vom Rio-Gipfel 1992 engesetzt. Hier entstand das Motto “global denken-lokal handeln”. Zuletzt dann der Einsatz gegen Stuttgart 21. Er hat die Auklärungskampagne “bunt statt braun” ins Leben gerufen, nachdem er den Schwanen gerettet hat. Seit 2016 ist er Stadtrat in Stuttgart und arbeitet im Büro von Bernd Riexinger. Und bei den letzten Oberbürgermeisterwahlen in Konstanz hat er mit 45% um vier Prozente Abstand zum alten OB verloren. Er setzt sich ein gegen den Verkauf von öffentlichem Boden und Wohnraum und für die Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen. Und auch der bundesweite Mietendeckel gehört im neuen Bundestag umgesetzt. Luigi ist gegen Rassismus und Diskriminierung und stellt die Partei unmißverständlich an die Seite der Minderheiten.

Mietendeckel

Seit letztem Jahr galt in Berlin ein Gesetz, dass in der Öffentlichkeit unter dem Namen Mietendeckel bekannt war. Der Mietendeckel hat drei Dinge gemacht: Er hat Mieterhöhungen für eine begrenzte Zeit unterbunden, er hat für Wohnungen unterschiedlicher Größen, Baujahre und Ausstattungsmerkmale Mietobergrenzen festgelegt und er hat, drittens, Mieten die über diese Mietobergrenzen hinausgingen abgesenkt. 1,5 Millionen Mieter*innenhaushalte im Bundesland Berlin profitierten von diesem Gesetz. Bei über 300.000 Haushalten wurde die Miete durch eine Mietabsenkung billiger.

Getreu ihrem Auftrag als Interessensvertreter*innen des Immobilienkapitals hatten die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP eine sogenannte „Normenkontrollklage“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das heißt sie wollten vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Gesetz zum Mietendeckel nicht vielleicht für verfassungswidrig erklärt werden könnte.

Diesen Wunsch ging für CDU und FDP und die Immobilienwirtschaft in Erfüllung: heute erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig (1). Und zwar mit der Begründung, dass der Schutz von Mieterinnen schon durch den Bund bzw. Bundesgesetze abschließend geregelt sein soll, und zwar durch die Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Mieterhöhungen und zur Mietpreisbremse (die, wie wir wissen, offensichtlich nicht in der Lage waren Mieterinnen in Deutschland vor steigender Belastung durch die Miete zu schützen). Und wenn der Bund etwas geregelt hat, dann kann das Land dazu keine anderslautenden Gesetze mehr machen. So zusammengefasst, das Karlsruher Urteil…

Zweierlei ist bei der Karlsruher Entscheidung auffällig: Es erscheint dem normalen Menschen zumindest als Auslegungssache, ob die Bundesgesetze wirklich denselben Gegenstand „abschließend“ regeln sollen, den auch der Berliner Mietendeckel geregelt hat, nämlich – so der Wortlaut des Verfassungsgerichts – „den Schutz von Mieter*innen vor überhöhten Mieten.” Welches Bundesgesetz regelt bisher bitte, dass es verbindliche Mietobergrenzen gibt und dass bei deren Überschreitung die Mieten abgesenkt werden müssen…? Dass es dieses bisher nicht gibt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung selbst, denn der Mietendeckel „verengt die durch die bundesrechtlichen Regelungen belassenen Spielräume der Parteien des Mietvertrags und führt ein paralleles Mietpreisrecht auf Landesebene mit statischen und marktunabhängigen Festlegungen ein“.

Zweitens aber bleibt zu sagen: Wenn also die Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten nicht bei den Ländern liegt, dann muss sie also beim Bund liegen. Und daraus ergibt sich, dass wir eine Regulierung der Mieten, das Festsetzen von Mietobergrenzen, das Absenken von zu hohen Mieten bundesweit, durch Bundesgesetze ermöglichen und durchsetzt werden muss.

DIE LINKE arbeitet daran mit, dass dieser Sieg der Immobilienwirtschaft zum Pyrrhussieg wird: in Berlin sammeln gerade unzählige Aktive der Kampagne Deutsche Wohnen & Co. enteignen Unterschriften für einen Volksentscheid am 26. September in Berlin zur Enteignung großer Immobilienkonzerne im Land Berlin. Wenn sich die Immobilienwirtschaft jeglicher Regulierung erfolgreich entzieht, müssen große Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden.

Neugründung DER LINKEN

Wir haben den “Ortsverbund Rems-Murr West” gegründet und den “Ortsverein Fellbach/Kernen” aufgelöst. Das Ganze ging am Sonntag, dem 21. Februar 2021 über die Bühne. Zu dem neuen Zusammenschluß gehören Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Schwaikheim sowie Kernen und Leutenbach. In den Ortsvorstand gewählt wurden: Hans-Martin Fröscher (Stetten, Großhandelskaufmann), Claudia Kramer-Neudorfer (Waiblingen, Arbeitsberaterin im Ruhestand), André Dörfer (Fellbach, Sozialarbeiter) und Jutta Borchert (Schmiden, Diplom-Agraringenieurin).

Beitrag für den Fellbacher Stadtanzeiger 24. März 2021

Ein herzliches Dankeschön allen Fellbacherinnen, die unseren Kandidaten Sören Weber und DIE LINKE gewählt haben. Auch unseren zahlreichen Aktivistinnen, die Plakate auf- und abgehängt und unsere Zeitung in die Briefkästen gesteckt haben. Und all den Wahlhelfer*innen im Hintergrund, die unsere Demokratie gestärkt haben. Erneut hat es für unsere Partei nicht in den Landtag gereicht. So bleiben wir wie seither außerparlamentarisch tätig. Wir streiten für eine bunte Stadt ohne Faschismus und Rassismus, gehen für den Frieden auf die Straße, streiken für mehr Mitbestimmung in den Betrieben, demonstrieren für eine Abmilderung der Klimakatastrophe, setzen uns dafür ein, daß alle, die dies wollen, geimpft werden können und kämpfen für den Berliner Mietendeckel, der in Fellbach bezahlbare Wohnungen ermöglichen wird.

Richard Pitterle (Alt-MdB)

Die nächste Videokonferenz DER LINKEN.Rems-Murr folgt am Donnerstag, dem 14. Januar 2021 ab 19 Uhr. Zu Gast bei allen drei Landtagskandidierenden unserer Partei im Landkreis wird der ehemalige Bundestagsabgeordnete Richard Pitterle aus Böblingen sein. Er wird zum Thema “Handel stützen, statt Konzerne schützen” reden. Gerade die Corona-Krise stellt den lokalen Einzelhandel auf eine große Probe. Liebgewonnene Läden schließen, Ortsbilder sind von leerstehenden Ladengebäuden geprägt. Wie können wir das Ladensterben im Ländle aufhalten? Richard Pitterle ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, war bis 2017 steuerpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Er saß auch im CumEx-Untersuchungsausschuß.
Bereits vor Corona hat die Abwanderung der Kaufkraft auf Online-Händler und große Ketten den lokalen Einzelhandel zunehmend belastet. Die Pandemie verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Nur durch eine solide und gerechte Steuerpolitik können die lokalen Einzelhändler vor unfairem Wettbewerb internationaler Konzerne geschützt werden. Steuerflucht muss Einhalt geboten werden – nicht nur, damit Tante Emma im Dorf bleibt. Ein gerechtes und solidarisches Steuersystem bildet die Grundlage, um notwendige Investitionen für die Zukunft zu tätigen. Nur so kann eine ökologische und soziale Perspektive für Baden-Württemberg geschaffen werden. Daher braucht es eine starke LINKE – sowohl im Bundestag als auch im Landtag.
Der Zugang zur Veranstaltung findet statt über
Kontaktmann ist soeren.weber@die-linke-rems-murr.de

Atomwaffenfreies Fellbach

Antrag 3/2020

Fellbach gegen Atomwaffen

Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.

Begründung

Mittlerweile ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen mit der Unterschrift des 50. Staates Honduras ratifiziert und tritt am 22.1.2021 weltweit in Kraft. Damit ist ein weiteres Ziel der Friedensnobelpreisträger*innen von 2017 ICAN erfüllt. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN plädiert auch dafür, die letzten deutschen Atomwaffen auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel abzuziehen und durch die Vereinigten Staaten zu eliminieren. Wir alle erinnern uns sowohl an die Bilder aus Hiroshima und Nagasaki sowie an die Stationierung von Atomwaffen vor unserer Haustür. Indem sich Fellbach dem ICAN-Städteappel als atomwaffenfreie Zone anschließt, setzt es hier ein klares Zeichen.

Antwort aus dem Rathaus:

Aufwachsen und leben in einem gewalt-und waffenfreien Umfeld darf kein Privileg sein!1945 legten Atombomben zwei japanische Städte in Schutt und Asche. Die Auswirkungen und die langfristigen Nachwirkungen haben die betroffene Region und letztlich die ganze Welt für Jahrzehnte gezeichnet. Im Kalten Krieg rüsteten zahlreiche Staaten ihre Waffenarsenale mit Atomsprengköpfen auf. Ungeachtet der furchtbaren Folgen streben auch heute noch Staaten oder nichtstaatliche Gruppen nach dem Besitz solcher Waffen. Die Schrecken, die diese Waffen verbreiten, sind daher noch nicht gebannt. Vor diesem Hintergrund setzt sich ICAN seit 2007 für ein Verbot von Atomwaffen ein. Die Stadt Fellbach hat sich immer klar zu einer integrativen, partizipativen Stadtgesellschaft bekannt, deren Fokus deutlich auf einem gewaltfreien Miteinander liegt. Hierbei stehen die Menschen und die Projekte im Vordergrund, die diese Intention befördern. Der Überzeugung folgend, die Ziele in konkrete Handlungen umzusetzen, hat die Verwaltung daher auf die Unterschrift des Städteappells verzichtet. Sollte die Mehrheit des Gemeinderates dies anders sehen, kann dem Antrag gerne gefolgt werden. Dafür würde die Verwaltung das Thema ggf. im zweiten Quartal 2021 auf die Tagesordnung der Gremien setzen.

 

Klimakatastrophe

Antrag 2/2020

Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:

1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass eine strategische Steuerung für die Klimapolitik als Referat bei der Oberbürgermeisterin anzusiedeln ist.
2. Fellbach wird bis zum Jahr 2035 klimapositive Stadt.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in einem wissenschaftlichen Gutachten den Weg der Umsetzung eines klimapolitischen Fellbachs bis zum Jahre 2035 aufzuzeigen.
4. Als Sofort-Massnahmen beschliesst der Gemeinderat
4.1 die Erarbeitung einer umfassenden Radwegekonzeption noch im Jahre 2021
mit ersten Umsetzungsmassnahmen;
4.2 Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten der Stadt Fellbach in geeigneter Weise;
4.3 Gebührenfreier Bus- und Bahnverkehr innerhalb der Stadtgrenzen Fellbachs;
4.4 Einrichtung einer Pförtnerampel an der Remstalstrasse Ortseingang Schmiden zur Entlastung der Ortsmitte Schmiden;
4.5 Solarzellen (Photovoltaik)-Anlagen auf allen städtischen Immobilien;
4.6 Aufstockung der Stellen der Energieberater bei den Stadtwerken Fellbach zur Beratung für Gewerbe und Privat;
4.7 klimagerechte Ertüchtigung der Spielplätze durch Beschattung, Schaffung ausreichender Sitzgelegenheiten und Anpassung der Spielgeräte an die höheren Temperaturen (z.B. Rutschen beschatten, oder Metalle durch anderes Material ersetzen).

Begründung:

Die Klimakatastrophe ist schon längst Realität. Viel zu lange wurde dies geleugnet. Es ist höchste Zeit umzusteuern und echte Schritte, die dem Rechnung tragen sind überfällig. Hitzesommer wie die vergangenen sind für ältere Menschen und Kinder gefährlich. Deshalb muss hier sofort gehandelt werden.
Fellbach ging durch die Initiative „Staffel 25“ schon die ersten Schritte in die richtige Richtung, jedoch war dies nicht ausreichend, da es nicht schnell genug zu positiven Veränderungen kam.

Um keine Zeit zu verlieren, sind die unter Punkt 4 aufgeführten Massnahmen sofort umzusetzen, ohne Wenn und Aber.
Um den Herausforderungen jedoch in allen Punkten gerecht zu werden, bedarf es konkreter wissenschaftlicher Hilfe und Begleitung in Form des unter Punkt 3 geforderten Gutachtens.

Antwort aus dem Rathaus:

Zu 1. (Einrichtung einer strategischen Steuerung für die Klimapolitik) Die Einrichtung eines Referats „strategische Steuerung für die Klimapolitik“ bei der Oberbürgermeisterin ist nicht notwendig, weil diese Aufgaben an anderer Stelle der Verwaltung inhaltlich richtig verortet sind.
Zu 2.(Klimapositive Stadt) Auch wenn die Stadtverwaltung die inhaltliche Zielsetzung einer klimapositiven Stadt begrüßt und unterstützt, wird eine Ausrichtung darauf zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar erachtet, zumal auch kein Haushaltsansatz dafür vorgeschlagen wurde. Mit der anstehenden Kommunalen Wärmeplanung wird in der nächsten Zeit ein wesentlicher Teil der Grundlagen erarbeitet werden, den das nun geforderte wissenschaftliche Gutachten ebenfalls benötigen würde. Daher sollte das Thema erst nach Vorlage der Datengrundlagen aus der Kommunalen Wärmeplanung und nach Konkretisierung möglicher Kosten für ein solches Gutachten aufgerufen, diskutiert und ggf. beschlossen werden. Unabhängig davon ist die Zielsetzung einer klimapositiven Stadt an sich intensiv zu diskutieren, da das faktisch bedeutet, dass die Stadt Fellbach insgesamt (d.h. in allen Bereichen) nicht nur klimaneutral ist (2012 wurde beispielsweise das Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung ausgerufen, dessen Erreichung dann sogar ein Jahr früher gefeiert werden konnte), sondern darüber hinaus ein signifikantes Plus in Sachen Klimaschutz erzeugt (d.h. Klimaschutzdefizite anderer Kommunen ausgleichen kann). Zur Grundsatzfrage rund um die strategische und organisatorische Aufstellung des Themas Klimaschutz in Fellbach wird auf die Antwort zu 13.2.2 verwiesen.
Zu 4. (Sofortmaßnahmen) 4.1.Die Erarbeitung der  Radnetzkonzeption wird 2021 durchgeführt; kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und Radverkehrskonzepte für laufende Straßenraumumgestaltungen werden aber auch schon wie bisher parallel dazu umgesetzt.
4.2. Eine Aufstockung der Stelle der Fahrradbeauftragten hält die Stadtverwaltung für nicht praktikabel. Eine zeitliche Aufstockung der bereits vorhandenen Stelle wäre nur möglich, wenn die derzeitige Fahrradbeauftragte ihre eigene Arbeitskapazität erhöht; dies ist bislang nicht möglich. Die Wiederbesetzung der offenen Verkehrsplanerstelle soll im Frühjahr 2021 erfolgen, womit im Vergleich zu heute ebenfalls deutlich mehr Kapazität im Themenbereich Mobilität faktisch geschaffen wird. Auch im Vergleich zu anderen Kommunen ist Fellbach gut aufgestellt, da viele fahrradbezogene Themen in Kooperation mit weiteren Ämtern (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Hauptamt, Amt für Wirtschaftsförderung) und v.a. unter Zuhilfenahme von externen Büros bearbeitet werden können. In anderen Kommunen sind vergleichbare Radverkehrsbeauftragtenstellen deutlich schlechter ausgestattet: Entweder verfügen sie über kein eigenes Budget für externe Unterstützung und/oder sie müssen ihre Projekte überwiegend eigenständig abwickeln.
4.3.Fellbach gehört dem Rems-Murr-Kreis und damit einem der „Verbundlandkreise“ im Verkehrsverbund Stuttgart an, in dessen Gebiet die ÖPNV-Gebühreneinheitlich geregelt sind. Änderungen der ÖPNV-Gebühren werden von den Organen des VVS beschlossen; das Abstimmungsverhalten des Rems-Murr-Kreises wird hierbei durch Beschlüsse des Kreistags legitimiert. Aufgrund nicht vorhandener Zuständigkeiten besteht keine Möglichkeit zur individuellen Änderung der ÖPNV-Gebühren für das Fellbacher Stadtgebiet.
4.4. Die am Ortseingang Schmiden bereits vorhandene Lichtsignalanlage wird derzeit schon zur anlassbezogenen Pförtnerung des Verkehrs genutzt. Für eine durchgängige Nutzung der Lichtsignalanlage müsste sich separat mit dem Rems-Murr-Kreis abgestimmt werden. Die Kreuzungspunkte an den Ortseingängen sind derzeit Gegenstand einer vertieften verkehrsplanerischen Prüfung, darunter auch die Situation am Ortseingang Schmiden (Remstalstraße). Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die politischen Gremien damit befasst. Im Nachgang kann dann entschieden werden, wie mit der Lichtsignalanlage am Ortseingang Schmiden weiter umgegangen werden soll.
4.5. Eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten ist grundsätzlich nur dort umsetzbar, wo die Stadt im Eigentum der jeweiligen Grundstücksflächen ist oder private Eigentümer neues Planungsrecht benötigen. Darüber hinaus sind die tatsächlichen Abhängigkeiten mit einer möglichen ebenfalls gewünschten Dachbegrünung zu beachten. Für neue Baugebiete (wie bspw. das Freibad-Areal) erarbeiten die Stadtwerke Fellbach und die Stadtverwaltung integrierte Energiekonzepte, um das Zusammenspiel unterschiedlicher Energieträger auch unter ökologischen Gesichtspunkten zu optimieren. Mit der gesetzlich vorgegebenen Kommunalen Wärmeplanung wird sich auch diesem Thema im ersten Schritt genähert. Die Diskussion über eine Solarpflicht sollte daher erst auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse und nach Klarheitüber die strategische und organisatorische Ausrichtung des Themas Klimaschutz in Fellbach erfolgen.
4.6 Aus der bisherigen Tätigkeit der Energieberater lässt sich derzeit kein zusätzlicher Beratungsbedarf erkennen. Falls sich der Beratungsbedarf im Laufe des Jahres 2021 deutlich erhöhen sollte (ggf. durch das Ende der Corona-Beschränkungen), würde die Stadtverwaltung diese Thematik wieder aufgreifen und den politischen Gremien zur Diskussion und ggf. zum Beschuss vorlegen. Eine Beratung von Gewerbebetrieben findet derzeit nicht statt.
4.7. Bei der Sanierung bestehender Spielplätze bzw. beim Neubau von Spielplätzen werden bei der Planung Bestandsbäume erhalten oder Bäume neu eingeplant um die Spielbereiche zu beschatten. In Kindergärten werden zudem Sonnensegel und Sonnenschirme für die Beschattung der Spielanlagen eingeplant. Diese Möglichkeiten können jedoch wegen Vandalismus in öffentlich zugängigen Anlagen nicht vorgesehen werden. Die Rutschen werden nach Möglichkeit Richtung Norden ausgerichtet um die Erwärmung abzumildern. Bei Anlagen für Kleinkinder können Kunststoffrutschen,die sich nicht so stark erwärmen,eingesetzt werden. Dieses Material ist jedoch für höhere Rutschen nicht geeignet. Hierzu werden Metallrutschen eingesetzt, die sich zwar etwas stärker aufheizen wie Kunststoffrutschen, jedoch wesentlich langlebiger und stabiler sind. Sitzgelegenheiten werden auf jedem Spielplatz in ausreichender Menge angeboten: Für Erwachsene in Form von normalen und seniorengerechten Bänken; für Kinder und Jugendliche werden Randeinfassungen mit Holzauflagen ohne Rückenlehne und sogenannte „Lümmelbänke“aus Rundhölzern angeboten.

zu Fuß gehen

Antrag 1/2020
Zielbeschluss: Internationale Charta für das Gehen bis 2030 umsetzen
Ich beantrage, der Gemeinderat möge folgende Antragspunkte beschliessen:
1. Die Oberbürgermeisterin unterzeichnet die Internationale Charta für das Gehen (www.walk21.com).
2. Diese Charta wird bis zum Jahre 2030 vollständig umgesetzt.
3. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie gewährleistet wird, dass alle Beschlussvorlagen mit Massnahmen zur Infrastruktur für Fusswege und Zu-Fuss-Gehende mit den Vorgaben der Charta kompatibel sind.
Dies bedeutet konkret laut dem Text der Internationalen Charta für das Gehen:
– Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege
• Zu Fuss gehende Menschen zum Ausgangspunkt der Stadtplanung zu machen
• Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten).
• Einrichtung einer Fussgängerzone am Rathauscarrée mindestens auf den bereits aufgepflasterten Stellen, so wie in Waiblingen und Bad Cannstatt.
Begründung:
Strassen sollen für Menschen und nicht nur für Autos entworfen werden, aus der Erkenntnis heraus, dass Strassen sowohl ein Sozial- als auch ein Verkehrsraum sind und deshalb eine soziale Gestaltung ebenso benötigen wie verkehrstechnische Regelungen. Dies kann den Rückbau von Strassenflächen und Parkierungsflächen bedeuten, die Einführung von Gebieten, in denen Fussgänger*innen Vortritt haben und die Schaffung von autofreien Bereichen, an denen sich alle erfreuen können, und die die soziale Interaktion, Spiel und Erholung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder begünstigen. Schaffen von sauberen, gut beleuchteten Strassen und Fusswegen, frei von Hindernissen, breit genug für ihre höchste Inanspruchnahme und ausgestattet mit genügend Gelegenheiten, die Strassen sicher und direkt zu überqueren, ohne Höhenunterschiede und Umwege.

Ebenso wird die Stadt bis zum Jahr 2030 sicherstellen, dass Sitzgelegenheiten, Toiletten und Trinkbrunnen sowie schattenspendende Räume in Anzahl und Lage den Bedürfnissen aller Nutzer*innen entsprechen.

Zudem ist das Berücksichtigen der klimatischen Einflüsse durch angemessene Gestaltung und Bepflanzung z.B. als Schutz vor Regen, Bäumen als Schattenspender aufgeführt. Ferner verlange ich Schaffung von Voraussetzungen für autounabhängige Lebensstile, z.B. indem die Zersiedelung reduziert wird, Rückgabe von Strassenflächen an Fussgänger*innen und Schliessen von Lücken in bestehenden Wegeverläufen zur Bildung eines Hauptwegenetzes.
In der Verkehrspolitik wird die Stadt Fellbach auf eine grundsätzlich andere Herangehensweise verpflichtet:
Bevorzugen der Langsamverkehrsarten, wie Gehen und Fahrradfahren gegenüber schnellen Verkehrsarten, dem Nahverkehr Vorrang geben gegenüber dem Fernverkehr, z.B. in der Schorndorfer-/Stuttgarter Strasse.

Zudem Verringern der Gefahr, die Fahrzeuge für Fussgänger*innen darstellen, indem der motorisierte Verkehr in einer Weise neu organisiert wird, die Fussgänger*innen nicht ausgrenzt und ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt (beispielsweise durch Einführung geringerer Geschwindigkeiten), Verringern der Auswirkungen von stark befahrenen Strassen, indem genügend sichere Querungsstellen eingerichtet werden, bei denen minimale Wartezeiten und genügend Zeit zum Überqueren auch für die langsamsten Fussgänger*innen gewährleistet sind.

Antwort aus dem Rathaus:
Die Stadt Fellbach unternimmt bereits große Anstrengungen, um die Situation von Fußgängern aktiv zu verbessern und Barrierefreiheit zu realisieren –davon zeugen auch die letzten und aktuell in der Planung befindlichen Baumaßnahmen (Verkehrsberuhigung Mitte Schmiden, Wüst-Areal, Rathauscarrée usw.). Der Mehrwert der Unterzeichnung der Internationalen Charta für das Gehen erschließt sich daher nicht, zumal dieser Schritt einen vergleichsweise hohen bürokratischen Mehraufwand nach sich zieht. Die angeführte Zielsetzung ist Grundlage für jegliches planerisches Handeln der Stadtverwaltung und wird bereits umgesetzt. Es ist aber gleichermaßen klar, dass oft nicht alle Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erfüllt werden können und daher gute Kompromisslösungen gefunden werden müssen. Stadtplanung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie alle Ansprüche an den Raum gleichwertig untereinander und gegeneinander abwägt. Eine Bevorzugung einer Interessens-bzw. Nutzergruppe kann daher nicht erfolgen.
Gefahrenreduzierung für Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls bereits Grundlage jeglichen Handelns der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung geht mit ihren derzeitigen Projekten die Neuorganisation des Straßenraumsunter gerechter Abwägung aller Interessen aktiv an und wird dies auch so fortführen. Die Einführung einer Fußgängerzone wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Geschäfte insbes. auch von der Anfahrbarkeit leben. In Corona-Zeiten kommt diesem Aspekt sogar besondere Bedeutung zu. Außerdem müsste das Verkehrssystem komplett neu geordnet werden, da durch eine Fußgängerzone die für Durchgangs-und Erschließungsverkehr relevanten Straßen im Ober-dorf gesperrt würden