{"id":826,"date":"2021-12-17T10:00:05","date_gmt":"2021-12-17T09:00:05","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--rotrosagrn-ieb.de\/?p=826"},"modified":"2021-12-17T10:03:36","modified_gmt":"2021-12-17T09:03:36","slug":"stadtklima","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/xn--rotrosagrn-ieb.de\/?p=826","title":{"rendered":"Stadtklima"},"content":{"rendered":"\n<p>Fellbach, 25. November 2021 Antrag DER LINKEN 1\/2021<br>Der Gemeinderat m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<br>1. Die Stadt Fellbach richtet 3 (drei) Stadterneuerungsgebiete ein und beantragt zu dem st\u00e4dtebaulichen Verfahren fu\u00dfend auf der Leipzig Charta zur nachhaltigen europ\u00e4ischen Stadt und den darauf beruhenden Prozessen Mittel des Bundes gem. Art. 104 b GG, \u00a7\u00a7 136 ff, 164 a BauGB.<br>2. Diese 3 Gebiete innerhalb der Stadt Fellbach, weil stadtklimatisch<br>sanierungsbed\u00fcrftig, sind der Bereich<br>Stuttgarter Strasse\/H\u00f6henstra\u00dfe\/Esslinger Stra\u00dfe und der Bereich<br>Stuttgarter\/Schorndorfer Stra\u00dfe\/B\u00fchlstra\u00dfe sowie das Gebiet um die Ringstra\u00dfe.<br>3. Jegliche Versiegelung der \u00fcberaus wertvollen L\u00f6ssb\u00f6den in Fellbach muss ab sofort verhindert werden. Der Schutz des wertvollsten Ackerbodens  Deutschlands hat absoluten Vorrang vor jeglicher Gewerbeansiedlung oder Wohnungsbau.<br>4. Diese finden nur noch auf bereits versiegelter Fl\u00e4che statt, sofern nicht aus st\u00e4dteklimatischer Sicht eine Entsiegelung erfolgen mu\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>Begr\u00fcndung<br>Die Klimakatastrophe schreitet unaufhaltsam voran. Es ist endlich Zeit umzusteuern und die vorhandenen Instrumente auch zweckgerichtet einzusetzen. Liebgewordene Gewohnheiten m\u00fcssen in Frage gestellt<br>und im Zweifel ersetzt werden, um die Lebensqualit\u00e4t zu erh\u00f6hen bzw. auch in 20 Jahren noch zu erhalten.<br>Die 3 unter Punkt 2 aufgef\u00fchrten Gebiete sind dringend sanierungsbed\u00fcrftig.<br>Wichtig ist der Erhalt von Klimaschutzfl\u00e4chen, die Anpassung der Bauk\u00f6rperstellungen bei Neubauten, damit nicht die Frischluftzufuhr be- und verhindert wird. Unverzichtbar ist die Begr\u00fcnung und die Verschattung von Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen und Entsiegelungsma\u00dfnahmen, sowie die Dach- und Fassadenbegr\u00fcnung, der Bau von Zisternen und die Pflanzung von B\u00e4umen, insbesondere nicht heimischer Arten, die besser mit dem ver\u00e4nderten Stadtklima zurecht kommen.<br>Weiter sind in den neu entstehenden Gr\u00fcngebieten und an Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen auch gen\u00fcgend Aufenthaltsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu schaffen und Trinkwasserbrunnen zu bohren. Als Beispiel daf\u00fcr kann die Stadt Z\u00fcrich dienen, wo an jeder Gr\u00fcnfl\u00e4che und an vielen Pl\u00e4tzen und  Stra\u00dfen in der Innenstadt Trinkwasserbrunnen errichtet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Antwort aus dem Rathaus: <\/p>\n\n\n\n<p>Nach der avisierten kurzfristigen Beendigung der Sanierungsgebiete Eisenbahnstra\u00dfe und Schmerstra\u00dfe\/Weimerstra\u00dfe hat die Stadt Fellbach derzeit mit der Vorderen Stra\u00dfe noch ein aktives Sanierungsgebiet, das f\u00fcr St\u00e4dtebauf\u00f6rderung zur Verf\u00fcgung steht.<br>Im Zuge des Fellbacher IBA-Projekts ist mit dem F\u00f6rdermittelgeber besprochen worden, dass die Beantragung eines zweiten Sanierungsgebiets im IBA-Gebiet (zwischen Stuttgarter Stra\u00dfe, H\u00f6henstra\u00dfe und Esslinger Stra\u00dfe) gute Chancen auf Bewilligung habe, auch wenn das tats\u00e4chliche Umfassungsgebiet deutlich kleiner als das IBA-Gebiet sein wird. Das Thema stadtklimatische Sanierungsbed\u00fcrftigkeit wird auch im gesamten IBA-Projekt aufgegriffen und unabh\u00e4ngig von der Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten aktiv bearbeitet.<br>Dar\u00fcber hinaus pr\u00fcft die Stadtverwaltung derzeit, ob sich f\u00fcr den Stadtteil Oeffingen die Beantragung eines Sanierungsgebietes lohnen k\u00f6nnte.<br>Die Beantragung von St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsmittel f\u00fcr weitere Gebiete ist aus mehreren Gr\u00fcnden kritisch zu sehen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der F\u00f6rdermittelgeber mehr als drei Gebiete gleichzeitig in einer Kommune wie Fellbach anerkennen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders als die \u00fcberwiegende Zahl der Kommunen im urbanen Verdichtungsraum hat Fellbach sich in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschlie\u00dflich auf die Nachverdichtung des Innenbereichs konzentriert und entsprechende Potenziale sukzessive ausgesch\u00f6pft, um den wertvollen Au\u00dfenbereich trotz immer gr\u00f6\u00dfer werdenden Drucks zu sch\u00fctzen. Eine m\u00f6gliche Inanspruchnahme von Fl\u00e4chen im Au\u00dfenbereich ist derzeit allenfalls in geringem Umfang absehbar und ausschlie\u00dflich dort, wo die<br>verf\u00fcgbaren Bestandsfl\u00e4chen trotz aller Bem\u00fchungen (Bsp.: geplanter Neubau Kinderhaus Pfiffikus auf einer bereits versiegelten Fl\u00e4che) keine andere Wahl lassen. Eine Versiegelung von Fl\u00e4chen g\u00e4nzlich auszuschlie\u00dfen, d\u00fcrfte aber zu weitgehend sein; es wird empfohlen, hiervon abzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fellbach, 25. November 2021 Antrag DER LINKEN 1\/2021Der Gemeinderat m\u00f6ge beschlie\u00dfen:1. Die Stadt Fellbach richtet 3 (drei) Stadterneuerungsgebiete ein und beantragt zu dem st\u00e4dtebaulichen Verfahren fu\u00dfend auf der Leipzig Charta zur nachhaltigen europ\u00e4ischen Stadt und den darauf beruhenden Prozessen Mittel des Bundes gem. Art. 104 b GG, \u00a7\u00a7 136 ff, 164 a BauGB.2. 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