{"id":506,"date":"2020-11-07T16:01:55","date_gmt":"2020-11-07T15:01:55","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--rotrosagrn-ieb.de\/?p=506"},"modified":"2020-11-07T16:03:55","modified_gmt":"2020-11-07T15:03:55","slug":"unterschriftensammlung-unter-corona","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/xn--rotrosagrn-ieb.de\/?p=506","title":{"rendered":"Unterschriftensammlung unter Corona"},"content":{"rendered":"<p>DIE LINKE. Baden-W\u00fcrttemberg fordert eine Anpassung des Landtagswahlgesetzes an die Pandemielage. Das Sammeln von Unterst\u00fctzungsunterschriften ist mit den g\u00fcltigen Kontaktbeschr\u00e4nkungen nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>DIE LINKE. Baden-W\u00fcrttemberg hatte bereits im Fr\u00fchjahr das Gespr\u00e4ch mit der Landesregierung gesucht, damit die Zugangsh\u00fcrden zur Landtagswahl im M\u00e4rz 2021 herabgesetzt und somit an die Pandemielage angepasst werden. Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, m\u00fcssen, um zur Wahl zugelassen zu werden, landesweit 10.500 Unterschriften sammeln. Jeder der 70 Wahlkreise braucht mindestens 150 g\u00fcltige Unterschriften, um zur Landtagswahl antreten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u201cDiese Regelung gef\u00e4hrdet unter Corona-Bedingungen nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Demokratie\u201d, sagt Armin Fischer, Pressesprecher des Kreisverbands Rems-Murr.<\/p>\n<p>Da die Landesregierung nicht zu Gespr\u00e4chen bereit war, klagen DIE LINKE, die Freien W\u00e4hler, Die Partei, die Piratenpartei und die \u00f6dp jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Parteien werfen den Landtagsfraktionen vor, aus Eigennutz keine \u00c4nderungen des Landtagswahlgesetzes vorzunehmen. Sie fordern eine Reduktion der zu sammelnden Unterschriften.<\/p>\n<p>Armin Fischer erkl\u00e4rt: \u201cDie Zulassungsh\u00fcrden in Baden-W\u00fcrttemberg sind ohnehin so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Wir fordern nur, was in anderen Bundesl\u00e4ndern auch ohne Corona Gesetzeslage ist. Ab zweiten November werden wir in einen neuen Lockdown geschickt. Es ist unter diesen Umst\u00e4nden nicht m\u00f6glich und auch nicht verantwortbar, Unterschriften zu sammeln. Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise der Demokratie werden. Der baden-w\u00fcrttembergische Landtag muss eine faire Wahl auch unter Corona-Bedingungen erm\u00f6glichen. Das ist momentan aber nicht gegeben! Wenn die Landesregierung jetzt dazu aufruft, Kontakte zu beschr\u00e4nken, wenn Gesundheitsminister Lucha Kinder ermahnt, an Halloween keine S\u00fc\u00dfigkeiten zu sammeln, dann ist es unbegreiflich, dass die gleiche Landesregierung uns zwingt, tausendfachen Kontakt zur Bev\u00f6lkerung zu suchen, um zur Wahl antreten zu k\u00f6nnen. Die Landesregierung muss endlich dem Ernst der Pandemielage Rechnung tragen. Es kann nicht sein, dass die im Landtag vertretenen Parteien die Pandemielage ausnutzen, um politische Konkurrenz fernzuhalten. Damit wird sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht massiv eingeschr\u00e4nkt.&#8220;<\/p>\n<p>Mit Blick auf die Landtagsdebatte vor drei Wochen sagt Armin Fischer: &#8222;Hier offenbart sich ein gro\u00dfes Demokratiedefizit bei allen im Landtag vertretenen Parteien.\u201d Am 14. Oktober hatte der Landtag marginale redaktionelle \u00c4nderungen am Landtagswahlgesetz verabschiedet. Mit der am Verfassungsgerichtshof anh\u00e4ngigen Klage hatte sich der Landtag allerdings nicht befasst. Der Verfassungsgerichtshof wird am 9. November \u00fcber die Klage verhandeln. Am letzten Montag, 2. November, informierten die klagenden Parteien \u00fcber den Stand der Klage auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DIE LINKE. 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